Riskante Geschäfte vor der Insolvenz Union will Rückzahlungsforderungen eindämmen
Union will Rückzahlungsforderungen eindämmen
jja. BERLIN, 1. November. Eine Änderung
der Insolvenzordnung soll verhindern,
dass Unternehmen noch nach zehn
‘ Jahren Geld zurückzahlen müssen; das
sie von einem später insolvent gewordenen
Geschäftspartner erhalten haben.
Das Jiaben sich die Rechtspolitiker der
Unionsfraktion für die Koalitionsverhandlungen
mit der SPD auf ihre Fahne geschrieben.
Dahinter stecken Hilferufe etlicher
Branchen, die allerdings bislang weitgehend
hinter verschlossenen Türen geäußert
wurden. Das Problem: Der Bundesgerichtshof
hat seine Rechtsprechung verschärft
und unterstellt Lieferanten schon
' bei vagen Indizien, sie hätten gewusst,
dass ihrem Kunden das Geld ausgeht. s
„Marktübliches und letztlich erwünschtes
Verhalten mittelständischer Unternehmen,
die einander auch einmal vorübergehend
Kredit geyähren, darf nicht über
zehn Jahre mit einem Rückzahlungsrisiko
belegt werden“, sagte Elisabeth Winkelmeier-
Becker, die zuständige Berichterstatterin
von CDU/CSU, dieser Zeitung.
Die ausufernde Anwendung der Anfechtimgsmöglichkeit
müsse auf Fälle von unredlichem
oder zumindest unangebrachtem
Verhalten zurückgeschraubt werden.
Auch ihr Kollege Patrick Sensburg (CDU)
beklagt: „Die positiv einzuschätzende Bereitschaft,
einem Käufer durch eine Ratenvereinbarung
oder einen Zahlungsaufschub
unkompliziert Kredit zu gewähren,
darf nicht den ehrlichen Kaufmann in seiner
Existenz bedrohen.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) und der Zentralverband des
Deutschen Handwerks (ZDH) warnen,
dass nach der neuen Rechtsprechung Unternehmen
eigentlich schon bei ersten Anzeichen
für Liquiditätsprobleme die Zusammenarbeit
mit einem Auftraggeber
beenden müssten - und dadurch dessen
Sanierungsbemühungen erst recht gefährdeten.
Ähnlich äußern sich etwa Branchenverbände
yon Energieversorgern,
aus der Bau- und Stahlbränche sowie der
Bundesverband des Groß- und Außenhandels.
Sie erinnern daran, dass die Insolvenzordnüng
mit der Möglichkeit, dass
ein Insolvenzverwalter nachträglich Zahlungen
anficht, nur verhindern will, dass
vorsätzlich einzelne Gläubiger auf Kosten
der anderen bevorzugt werden.
Erst vor wenigen Wochen hat der Bundesgerichtshof
ein, Urteil veröffentlicht,
in dem der Insolvenzverwalter einer
Großbäckerei Geld zurückforderte, das
diese an ihren Stromversorger überwiesen
hatte. Nach dieser Zahlung stellte ein
Sozialversicherungsträger einen Insolvenzantrag.
Die Bundesrichter gaben
dem Insolvenzverwalter nun insoweit
recht, als sie unterstrichen, eine Zahlungseinstellung
müsse bereits aus einer „Gesamtschau
mehrerer Beweisanzeichen“
gefolgert werden (Az.: IX ZR143/12).
FAZ Print Sa 2.11.2013
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