BerlinDas Vorhaben von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), den Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, nicht bis zur Wahl eines Nachfolgers geschäftsführend im Amt zu belassen, verstößt nach Einschätzung der Grünen gegen das Grundgesetz. „Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bundesinnenminister aufgrund einer persönlichen Animosität durch die Vakanz des Postens des Bundesbeauftragten bewusst den Zustand einer Kontrolllücke herbeiführt. Ein solches Vorgehen ist klar verfassungs- und EU-rechtswidrig“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Konstantin von Notz Handelsblatt Online.
Der 59-jährige Schaar kam 2003 während der rot-grünen Koalition auf Vorschlag der Grünen ins Amt. Er äußerte sich oft durchaus moderat, attackierte im Zuge der NSA-Affäre allerdings teilweise deutlich die Passivität des Bundesinnenministeriums und riet zuletzt auch seinem Nachfolger, sich nicht einschüchtern zu lassen. Schaars Amtszeit endet nach zehn Jahren regulär am 17. Dezember. Darauf, ihn vorübergehend zum Bleiben zu bitten, hat Friedrich verzichtet. Ein Nachfolger sei noch nicht bestimmt, sagte Schaar vor kurzem. „Dann entsteht auf Bundesebene ein Vakuum“, kritisierte er.
Von Notz begründete seine rechtliche Einschätzung mit verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen. So habe das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seiner Entscheidung zur Antiterrordatei bestätigt, dass die Datenschutzkontrolle Kontrolle durch einen unabhängigen Beauftragten „unverzichtbares Mittel des Grundrechtsschutzes“ sei, insbesondere bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen, wie sie im Zuge der Ausspäh-Affäre in Rede stünden. Dass diese Kontrolle durch „völlig unabhängige Datenschutzbeauftragte“ durchzuführen sei, habe zudem der Gerichtshof der EU entschieden, betonte von Notz.
Die Entwicklung der NSA-Spähaffäre in Deutschland
6.-7. Juni
„Guardian“ und „Washington Post“ berichten über das geheime Überwachungsprogramm „Prism“, mit dem der US-Geheimdienst NSA auf Serverdaten großer Internetkonzerne wie Google, Facebook oder Microsoft zugreife - und damit potenziell auch auf Daten deutscher Bürger. Quelle der Enthüllungen ist Snowden, der seitdem auf der Flucht vor der US-Justiz ist.10.-11. Juni
19. Juni
30. Juni
7. Juli
12. Juli
17. Juli
21. Juli
25. Juli
29. Juli
2. August
3.-4. August
7. August
10. August
12. August
18. August
23. Oktober
Laut Bundesdatenschutzgesetz kontrolliert der unabhängige Bundesbeauftragte persönlich bei öffentlichen Stellen die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Dies gilt insbesondere dann, wenn Betroffene ihr Recht auf Auskunft gegenüber Verfassungsschutzbehörden, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesministerium für Verteidigung, Behörden der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie öffentlichen Stellen der Finanzverwaltung geltend machen. „Dieses Aufsichtssystem muss durchgehend gewährleistet werden“, forderte von Notz. Ab dem 17. Dezember sei jedoch der Posten des Bundesbeauftragten vakant.
Von Notz sprach von einem unverantwortlichen Vorgang. „Ausgerechnet in Zeiten des durch Edward Snowden offenbarten, größten Datenschutz-Skandals, den es jemals gegeben hat, erledigt sich der Minister der ihm unangenehmen Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten für unbestimmte Zeit“, sagte er. „Auch für die Arbeit des ohnehin gerade durch die schwarz-rote Bundesregierung in Stand-by-Modus versetzten Parlaments ist die Zuarbeit durch den Bundesbeauftragten eine unerlässliche Unterstützung.“
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