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Sonntag, 5. Januar 2014

Das Unternehmen sieht seine Eigentumsrechte verletzt, weil das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) es dem Netzbetreiber ermöglicht, das unternehmenseigene Kraftwerk zur Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes heranzuziehen. Wenn das unternehmenseigene Kraftwerk vom Netzbetreiber abgeregelt werde, drohe „im schlimmsten Fall die Komplettabschaltung der gesamten Produktion“, sagte Gernot-Rüdiger Engel von der Kanzlei Luther, der das Unternehmen in Karlsruhe vertritt, dem Handelsblatt (Montagausgabe). „Solche drastischen Eingriffe mit existenzgefährdenden Folgen drohen jedem Industrieunternehmen in Deutschland, das ein eigenes Kraftwerk mit einer bestimmten Leistung betreibt“, sagt Engel.

VERFASSUNGSBESCHWERDEUnternehmen klagt gegen Energiewende

exklusivEin norddeutscher Industriebetrieb klagt gegen die Energiewende. Er sieht seine Eigentumsrechte verletzt, weil der Netzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz auf das unternehmenseigene Kraftwerk zugreifen kann.
Ein Steinkohlekraftwerk in Niedersachsen: Nach wie vor werden konventionelle Kraftwerke zur Stabilisierung des Stromnetzes gebraucht. Quelle: dpa
Ein Steinkohlekraftwerk in Niedersachsen: Nach wie vor werden konventionelle Kraftwerke zur Stabilisierung des Stromnetzes gebraucht.Quelle: dpa
BerlinDie Industrie macht gegen die Energiewende mobil. Ein norddeutscher Industriebetrieb, der zu den größten seiner Branche in Europa zählt, hat kurz vor Weihnachten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Unternehmen sieht seine Eigentumsrechte verletzt, weil das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) es dem Netzbetreiber ermöglicht, das unternehmenseigene Kraftwerk zur Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes heranzuziehen. Wenn das unternehmenseigene Kraftwerk vom Netzbetreiber abgeregelt werde, drohe „im schlimmsten Fall die Komplettabschaltung der gesamten Produktion“, sagte Gernot-Rüdiger Engel von der Kanzlei Luther, der das Unternehmen in Karlsruhe vertritt, dem Handelsblatt (Montagausgabe). „Solche drastischen Eingriffe mit existenzgefährdenden Folgen drohen jedem Industrieunternehmen in Deutschland, das ein eigenes Kraftwerk mit einer bestimmten Leistung betreibt“, sagt Engel.
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Ausgewählte Firmen, die von der EEG-Umlage befreit sind

Eine Entschädigung für die Produktionsausfälle ist im EnWG nicht vorgesehen. Die Zwangsabschaltung kann etwa erforderlich werden, wenn die Netze wegen starker Windstromeinspeisung überlastet sind. Das EnWG lässt jedoch nicht nur zu, dass Kraftwerke zwangsweise abgeschaltet werden. Auch der umgekehrte Fall ist gesetzlich geregelt: Industrieunternehmen können verpflichtet werden, ihren Strom ins Netz einzuspeisen. Der fehlt dann für den Produktionsprozess. Auch in diesem Fall sind nach Angaben aus Industriekreisen „erhebliche Beeinträchtigungen der Produktionsprozesse zu befürchten“.

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Das Gefährdungspotenzial ist sogar noch gestiegen: Seit Anfang 2013 ist eine Novelle des EnWG in Kraft. Mit dieser Novelle wurde der Kreis der betroffenen Industriebetriebe erheblich ausgeweitet. In Industriekreisen heißt es, „viele hundert Unternehmen“ seien mit ihren Kraftwerken betroffen. Rund 8,5 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms stammen aus Eigenproduktion, der größte Teil davon aus Industriebetrieben.

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6 Kommentare:

  1. Urteil:http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17518


    Die DSW - Klagen werden abgewiesen!

    soviel zu unserer Justiz :laugh:

    Klagen können somit nur noch vorm ICSID in Washington nach dem BIT erfolgsversprechend geführt werden!
    Soviel ist nun schon mal klar... :kiss:

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    1. Mal zur Urteilsbegründung:

      Die Verfassungsklagen in Griechenland werden abgewiesen, weil Gr. nach eigenen angaben, ja schließlich nur privatrechtlich gehandelt hat...

      Die Klagen in DE werden abgewiesen, weil Gr. nach eigenen Angaben. ja schließlich hoheitlich gehandelt hat und damit Immunität genießt...

      Praktisch, oder?

      Und unsere Beamten-Justiz macht dabei auch noch bereitwillig mit!
      Was für eine Verarschung... und für solche Leute bezahlen wir auch noch Steuern!

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    2. Dieses Urteil ist bodenlos!
      Ich trete also als Staat bei der anleihenbegebung zwar privatrechtlich auf, aber wenn ich irgendwann nicht mehr zahlen will erlasse ich einfach hoheitlich ein Gesetz um die Rückzahlung leerlaufen zu lassen!
      So, ganz vereinfacht, das LG Konstanz!
      Gratuliere, damit ist dann das endgültige Ende der Staatsanleihe jetzt auch gerichtlich besiegelt. Wer ist jetzt noch so bescheuert als deutscher Anleger und kauft noch Staatsanleihen eines ausländischen Schuldners ?
      Und wieder einmal haben deutsche Richter bewiesen, dass sie ausschliesslich in ihrem eigenen Elfenbeinturm leben fern jeglichen Realitätsbezugs.

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    3. Die Richter machen nur das, was Merkel denen aufträgt...
      Sind halt Beamte (-

      So werden die Klagen in DE nun laufen! Wir können nur noch zum ICSID und dies mit guten Aussichten!

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    4. Die feine EU Kommission war natürlich auch der Ansicht, dass Griechenland rein privatrechtlich gehandelt hat... sonst hätten die ja auch Eingreifen müssen! (-

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  2. hier mal eine Geschichte, weil sie zum Stromwechsel passt.
    letztes jahresende Stromanbieter gewechselt. Ist ein mittlerweile in den Bewerungsportalen einschlägig bekannter Anbieter aus Köln, der gerne auch mal mit einem Inkasso zusammenarbeitet, der einfacher weise gleich im selben Haus angesiedelt ist.
    Vereinbart wurde ein Paket mit 4200 kwh und 25% Bonus, der nach 12 Monaten Laufzeit erstattet wird.
    Gleich zu Beginn wurde willkürlich der ursprünglich vereinbarte Abschlag erhöht. Als der neue Aufschlag nicht bezahlt wurde, kam sofort das Inkassounternehmen ins Spiel, das jeden Monat angebliche ausstehende Forderungen geltend gemacht hat. Auf email und Schreiben wurde von beiden nicht geantwortet, hotline immer nicht erreichbar .
    So ging es bis Anfang dezember, als urplötzlich und ohne vorherige Benachrichtigung an den Kunden vom örtlichen Grundversorger die Mitteilung ins haus flatterte, dass der saubere Anbiete aus Köln ohne ANkündigung gegenüber dem Netzbetreiber die Stromversorgung gekündigt hat.
    Jetzt also für die Zeit bis Ende Dezember 13 doppelt bezahlt: Abschlag an den sauberen Anbieter aus Köln und den Grundversorger.
    Der saubere Anbieter aus Köln reagiert immer noch nicht.
    Jetzt wurde ihm unter Fristsetzung aufgegeben die Endabrechnung zu erstellen und den Bonus zu erstatten.
    Falls er dies nicht macht, wovon auszugehen ist, da dieses Vorgehen offenbar zum Geschäftsmodell gehört, wird geklagt und das unter Begleitung des Verbraucherschutzes und der Medien. Geht zwar nur um ein paar hundert Euro, aber so gehts einfach nicht.
    Soviel zum Stromanbieterwechsel in Deutschland.

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