Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "oh mein gott diese oberpfeife von anwaltsschlampe ..." hinterlassen:
Die Tränen kommen einem wenn schon über dein Mittelstandsanleihen Geschäftsmodell. Aber vor Lachen!
Von Anonym am 3. Dezember 2014 15:44 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Prozessbürgschaft Nr. xx
(zur Abwendung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung)
In dem Rechtsstreit nnKoch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal,
- Klägerin und Berufungsklägerin -
Prozessbevollmächtigte:
Anwaltsbüro Dr. Trieb & Kollegen, Holzhofallee 34, 64295 Darmstadt
Geschäftszeichen: B 162/13
gegen
SolarWorld Aktiengesellschaft, vertr. d. den Vorstand Dr. Frank H. Asbeck u.a., Martin-
Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn ,
- Beklagte und Berufungsbeklagte -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Görg, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden
Richter am Oberlandesgericht Dr. Falk, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Meister und
die Richterin am Landgericht Dr. Rau aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2014
für Recht erkannt: >
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 18.
Zivilkammer —-vom 25.04t2014 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 50.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2013 abzüglich am
05.03,2014 gezahlter-EUR 2.892,00 und am 12.03.2014 gezahlter EUR 641,46 zu zahlen
gegep Aushändigung von:
- 48 Bonds 5 2285 %';Sblarworld AG 2014 - 24.2.2019 Serie, Valor 23606205, ISIN:
DE000A1YDDX6 und
- 365 Aktien Solafworld AG, Valor 23606205, ISIN: DE000A1YDED6.
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Prözessbürgschaft Nr. Seite 2 von 2 Seiten
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Das
Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 115% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die
Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden
Betrages leistet. Streitwert für das Berufungsverfahren: EUR 46.466,54.
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir wegen der vorerwähnten Ansprüche gegen die
Beklagte aus dem vorgenannten Urteil sowie aus einem durch den Aufschub der
Zwangsvollstreckung der Klägerin etwa entstehenden Schaden die unwiderrufliche,
unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht a,uf die Einreden
der Vorausklage (§ 771 BGB), der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB) bis
zum Betrage von
EUR 55.000,00
(in Worten: Euro Fünfundfünfzigtausend 00/100)
einschließlich sämtlicher Nebenforderungen mit der Maßgabe, dass wir aus dieser
Bürgschaft nur schriftlich auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können.
,'C \ \ -
Die Bürgschaft erlischt gemäß § 158 Abs. 2 BGB, wenn uns in Köln die Bürgschaftsurkunde
vom Sicherungsberechtigten oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten zum Zeichen
der Entlastung zurückgegeben wird oder, die Rechtskraft einer einschlägigen
Erföschensanordnung des zuständ zuständigen Gerichts Eintritt.
Deutsche Bank AG
Deine proletige Primitivität wird nur noch durch deine unfassbare Rechtschreibschwäche übertroffen. Und das will was heissen.
AntwortenLöschenAnstatt hier andauernd über Dinge zu schreiben, von denen du eh nichts verstehst, solltest du lieber mal einen Kurs "Deutsch für Volldeppen ,leicht gemacht" belegen.