Sehr geehrter Herr Koch,
über die heutige Verhandlung in Sachen EMB . / . 3W Power darf ich wie folgt berichten:
Die Richterin ist uns in allen Punkten gefolgt (insbesondere Zuständigkeit, Aktivlegitimation, formelle Erfordernisse der Kündigung). Einzig beim Kündigungsgrund hat die Richterin noch Zweifel. Sie hält als einzigen Kündigungsgrund die allgemeine Schuldenregelung für möglich, weiß aber noch nicht, ob sie dem OLG FFM folgen will. Verkündungstermin ist der 02.09.2015.
Anbei erhalten Sie das Schreiben, das mir die Deutsche Bank gestern zugefaxt hat. Zuvor rief ein Herr Böhm von Kundenservice an und teilte auf mein Schreiben vom 10.07.2015 mit, dass ich das Schreiben vom 21.10.2014 wohl nicht erhalten habe. Dieses habe ich tatsächlich erst gestern erhalten. Ob hier ein Fehler auf dem Postweg passiert ist oder ob die Deutsche Bank hier trickst, bleibt offen. Die Richterin heute hat sich jedenfalls der Meinung angeschlossen, dass das Verlangen der Unterlagen eine unwirksame Prozessvereinbarung sei.
Sollten noch Fragen sein, sprechen Sie mich bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
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