".....Ich habe bereits fuer griechische Geschaedigten eine
Anfechtungsklage eingereicht. Die Frist fuer Griechen war schon am 24 April
abgelaufen.
Die Anfechtungsklage richtet sich gegen die
Regierungsbeschluesse, die das PSI Gesetz umgesetzt haben. Der erste Beschluss
war am 24 Februar erlassen, waehrend der letzte Beschluss am 9. Maerz
veroeffentlicht wurde.
Es gibt in Griechenland keine Moeglichkeit
ein Gesetz direkt anzugreifen.
Der Klaeger muss die Verwaltungsmassnahmen
anfechten, die auf der Basis dieses Gesetzes erlassen wurden. In diesem Rahmen
wird das Gesetz als Rechtsgrundlage fuer das Verwaltungshandeln auf seine
Verfassungsmaessigkeit hin ueberprueft. Es handelt sich also um eine inzidente
Normenkonrolle. Wenn das Gericht das Gesetz fuer verfassungswidrig haelt, wird
es die entsprechenden Verwaltungsmassnahmen annulieren. Das Gesetz selbst wird
aber nicht als verfassungswidrig erklaert und auch nicht als nichtig
erkllaert. Andere Gerichte sind nicht an diesem Urteil gebunden und koennen von
der Verfassungsmaessigkeit des Gesetzes ausgehen (sog. diffuse
Verfassungsmaessigkeitskontrolle).
Es ist nicht sicher, ob das Urteil des
Symvoulio tis Epikratias auf die Anfechtungsklage erga omnes Wirkung ha.
Dies haengt davon ab, ob die Verwaltungsmassnahme, um die es hier geht,
Verwaltungsaktcharakter hat (dann hat das Urteil nur inter partes Wirkung) oder
den Charakter einer allgemeinen Regelung hat, die eine nicht abschliessbare
Zahl von Faellen generell regelt (dann hat das Urteil erga omnes Wirkung).
In diesem Fall koennte man meinen, das die Inhaber von Bondsanleihen, an die
sich diese Regierungsbeschluesse wenden, eine unbekannte und nicht
abgrenzbare Anzahl von Regelungsadressaten sind. Damit wuerde das Urteil
erga omnes Wirkung haben. Man koennte aber auch die gegenteileige
Auffassung vertreten. Um jede Gefahr zu vermeiden, waere es ratsam,
dass sich jeder Bondsinhaber gegen die Regierungsbeschluesse wendet. Jedoch
sprechen die besseren Gruende dafuer, die Regierungsbeschluesse als materielles
Gesetz anzusehen, sa dass das Urteil erga omnes Wirkung haben
wird.
In der Anfechtungsklage kann man
zunaecht Art 1 des Ersten Zusatzprotokolls der EMRK als hoeherrangiges Recht
heranziehen, aber auch die sonstigen Vorschriften der griechischen Verfassung
[Eigentumsfreiheit, Rechtsweggarantie, Gleichheitsgrundsatz unter dem
Gesichtspunkt, dass man ungleiche Faelle (also private Bondsanleger
einerseits und Banken andererseits, Eingriff in die Privatautonomie) nicht
gleich behnadeln darf].
Wenn das Symvoulio tis Epikratias die
Anfechtungsklage ablehnt, werden wir uns an den Europaeischen Gerichtshof fuer
Menschenrechte in Strassbourg wenden. Dort sehe ich bessere Aussichten auf Erfolg, obwohl auch dieses
Gericht politisch beeinflusst wird.
Natuerlich kann man auch an andere
juristische Gesichtspunkte denken. Ich wuerde mich sehr freuen, wenn Sie mir
Ihre Meinung zu der Vereinbarkeit des PSI Gesetzes mit EU-Recht mitteilen
koennten. Somit koennte man vielleicht den Fall im Wege des
Vorabentscheidungsverfahrens durch das Symvoulio tis Epikratias (das ein
letztinstanzliches Gericht ist) an den EuGH
bringen...."
wer genaueres wissen will mail mich an (Name / Wohnort / GRI-Holding ....Koordinaten etc) rolfjkoch@web.de und meldet sich anschliessend telefonisch 06151 14 77 94
Das ist doch die gleiche Klage von Gröpper und der Sdk.
AntwortenLöschenweiss ich nicht (ich kenne den Kontakt (Ansatz) von Gröpper und SdK nicht)
AntwortenLöschenich stehe in direktem Kontakt zu dem (sehr gut deutsch schreibendem) Anwalt in GRI
Also wenn jemand in Gr nach obiger Rechtslage klagen will, kann er sich an die Sdk wenden und sich dort hierfür anmelden. Die haben ein Pauschalangebot mit den Gr Anwälten ausgearbeitet (600 €), ohne Gerichtskosten.
AntwortenLöschenIch werde allerdings den BIT Ansatz vorziehen. Beides geht NICHT!!!
wg doppelter Rechtshängigkeit kann man nicht aus der selben Anleihe(Nominal) gleichzeitig auf mehreren Hochzeiten tanzen...aus unterschiedlichen Beständen wohl schon...oder Mann dort....Frau woanders und Kind drittens
AntwortenLöschenBIT dauert wohl noch etwas....
Verwaltungsgericht GRI sehr enge Frist....und schnell in Strassburg (EGMR)....
aber dass muss jeder mit sich selbst ausmachen...
es tappen wohl noch viele (alle ?) im Nebel...
Der Anwalt in Athen hat aber bereits für diverse Griechen ein dortiges Verfahren eingeleitet....das spricht für sich....
Die Griechen haben ja auch keine andere Option.
AntwortenLöschenWir schon, rechtlich sind wir viel besser gestellt als die Griechen!
Ich halte den europäischen Gerichtshof nicht für unabhängig. Die sind genauso korrupt wie die EU Kommission.
Hallo Rolf,
AntwortenLöschendie Klage in GRI ist wichtig, deshalb begrüße ich die Initiative Deinerseits! Leider habe ich keine RS-Versicherung mit Kostendeckung für ein solches Verfahren, daher ist mir das Risiko im Verhältnis zu meiner geCACten Anleihensumme deutlich zu hoch.
Ich muß daher abwarten und sondieren, gilt sicherlich für die meisten von uns. Wenn es denn positive Urteile gibt sieht die Sache aber anders aus.
Schwer verständlich ist mir die "inter partes" Logik. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt mit allgemeingültigem Charakter gegen alle privaten GRI-Bond-Inhaber, daher müßte nach meinem Rechtsverständnis ein erfolgreiches Anfechtungsurteil gegen diesen Verwaltungsakt auch allgemeingültigen (erga omnes) Charakter haben, alles andere wäre schon sehr merkwürdig.
"erga omnes" beziehe ich hier auf die gesamthaft betroffene Gruppe der privaten Greek-Bond-Inhaber.
Aldy
Rechtsschutzversicherungen bezahlen die Auslandsklagen grundsätzlich nicht.
LöschenDis Sdk hat dafür keine Deckungszusage erhalten.
Ob erga omnes gilt, darüber entscheidet das Gericht. Die Entscheidung kann man sicher schon vorausahnen...
Aldy,
AntwortenLöschenich habe leider auch keine wertpapierfähige rechtsschutzversicherung...das kann mich aber nicht daran hindern mir mein geld von GRI wiederzuholen...
übrigigens in der Argy-Saga hatte ich auch keine RSV...und habe dennoch dutzende von Urteilen bzw Vollstreckungen vs Argy....
Warten wir erstmal das BIT Gutachten ab...
LöschenNach dem BIT Shopping müsste das schon klappen. Hier bekommt man auch ein ordentlich vollstreckbares Urteil!
Zudem gibt es am Frankfurter Landgericht eine Außenstelle das ICSID, wo die (Sammel?)- Klage eingereicht werden kann.
Interessant finde ich in dem Zusammenhang, daß es seitens des BMWi bisher null Reaktion gibt, meine Anfrage zum BIT ging am 17.03. raus. Erinnerungsmail 6 Wochen später. Natürlich jeweils mit Empfangsbestätigung.
AntwortenLöschenHat jemand von Euch auf seine Anfrage bzw. Antrag schon eine qualifizierte Rückmeldung des BMWi erhalten?
Aldy