Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ..." hinterlassen:
Laut Bestimmungen des BIT Griechenland-Argentinien wird privaten
Investoren das Recht auf direkte Klage vor dem ICSID eingeräumt
(Investor-to-State-Verfahren).
Gemäß Meistbegünstigungsklausel im
Deutsch-Griechischen BIT muß den deutschen Investoren das gleiche Recht
eingeräumt werden, d.h. ein State-to-State-Verfahren und damit die
bockende Bundesregierung kann somit umgangen werden.
Auch hier gälte dann die 6 monatige Wartefrist.
Die
Frage ist nur was als Startzeitpunkt für die 6 Monatsfrist gewertet
wird: der Zeitpunkt der ZwangsCACerei oder muß irgendjemand bei der
griechischen Regierung offiziell einen Disput eröffnen, sprich: den
Vertragsverstoß anzeigen?
Aldy
Von Anonym am 8. Juni 2012 13:08 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Also wenn, dann muss unsere schöne Merkel aktiv werden. Da sie als Egomanin das ja nicht will, gilt der Zeitpunkt unserer Antragstellung!
AntwortenLöschenDE hat ab da 6 Monate Zeit zu handeln...