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Freitag, 8. Juni 2012

das wärs natürlich um die "ignorante" Haltung des BMWi zu umgehen, die mit Hinweis auf die Schwäche/Stärke des € und der überwiegenden Wunschlage der Eurogruppenpartner nach ZwangsCACerei gerecht zu werden....

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "um unsere Kenntnisse über BIT zu vergrössern.... ..." hinterlassen:

Laut Bestimmungen des BIT Griechenland-Argentinien wird privaten Investoren das Recht auf direkte Klage vor dem ICSID eingeräumt (Investor-to-State-Verfahren).
Gemäß Meistbegünstigungsklausel im Deutsch-Griechischen BIT muß den deutschen Investoren das gleiche Recht eingeräumt werden, d.h. ein State-to-State-Verfahren und damit die bockende Bundesregierung kann somit umgangen werden.
Auch hier gälte dann die 6 monatige Wartefrist.

Die Frage ist nur was als Startzeitpunkt für die 6 Monatsfrist gewertet wird: der Zeitpunkt der ZwangsCACerei oder muß irgendjemand bei der griechischen Regierung offiziell einen Disput eröffnen, sprich: den Vertragsverstoß anzeigen?

Aldy



Von Anonym am 8. Juni 2012 13:08 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

1 Kommentar:

  1. Also wenn, dann muss unsere schöne Merkel aktiv werden. Da sie als Egomanin das ja nicht will, gilt der Zeitpunkt unserer Antragstellung!

    DE hat ab da 6 Monate Zeit zu handeln...

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