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Freitag, 29. Juni 2012

neben der SPK DA (durch mich in die Pflicht genommen) sehen sich auch andere Banken dem Vorwurf des §34 DepotG Depotunterschlaung ausgesetzt.......

t kommen die nicht durch!
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ACundDC
schrieb am 13.05.12 12:35:46
Beitrag Nr.7886 
(43.158.540)
Antwort
Zitat
biw AG Hausbroicher Strafte 222 47877 Willich
<Empfängeradresse>
Kundennummer <Kundennummer>
Ihre Mitteilung vom 28.03.2012

Sehr geehrte<Adressat>
Willich, 03.04.2012
 
Ihre Mitteilung vom 28.03.2012 haben wir erhalten und weisen Ihren haltlosen Vorwurf der
Depotunterschlagung entschieden zuriick. Eine rechtswidrige Verfugung uber eines der von Ihnen gehaltenen und im Zuge des Umtauschs ausgebuchten Wertpapiere liegt nicht vor.

Wie Ihnen als erfahrenem und gut informiertem Anleger sicherlich bekannt ist, wurde der Umtausch für die in Rede stehenden vier Gattungen nach Ablauf der Frist fiir den freiwilligen Umtausch fur obligatorisch erklärt und war somit zwingend fur alle Anleiheglaubiger - auch wenn Sie dem Umtausch nicht zugestimmt hatten - durchzufiihren. Der Umtausch erfolgte nach Änderung der Anleihebedingungen aufgrund der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Anleihegläubiger und der Emittentin als Anleiheschuldnerin. Etwaige Anspruche aus dem erfolgten Umtausch richten Sie daher bitte an die Emittentin als Ihre Vertragspartnerin.

Alle vier ausgebuchten Gattungen existieren nicht mehr und wurden im Rahmen der Ihnen offenbar bekannten Abläufe uber die Clearstream Banking AG ausgebucht. Die Ihnen aus dem Umtausch zustehenden Gattungen haben wir Ihnen allesamt in das Depot mit der Nummer <...> eingebucht.

Soweit Sie nun versuchen, das von Ihnen eingegangene Spekulationsrisiko beim Kauf der Anleihen mit der WKN 724072, WKN A0T7KR, WKN A0T6US und A064X8 auf die biw AG abzuwälzen, verweisen wir darauf, dass Sie die Konsequenzen der von Ihnen getroffenen Anlageentscheidungen ausschließlich selbst tragen. Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Umtausch der von Ihnen eigenstandig in den Jahren 2010 und 2011 gekauften Griechenlandanleihen gegenuber der biw AG entbehren jeglicher Grundlage.

Bitte teilen Sie uns mit, im Rahmen welcher gerichtlichen Klärung die Rechtsunwirksamkeit der Einführung der CAC in die Anleihebedingungen durch die griechische Regierung bereits festgestellt wurde, da uns ein dazu ergangenes Urteil bislang nicht bekannt ist und bitte versehen Sie an uns gerichtete Schreiben zukunftig mit Ihrer eigenhandigen Unterschrift.

Mit freundlichen Grüßen

ein mann xy   i.A. eine frau xyz
BL2 101 308 00 - Aktiengesellschaft, Sitz Willich, Amtsgericht Krefeld (HRB 10543)
- Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Ivo von Trotha - Vorstand: Dirk Franzmeyer und Michael Heinks

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Die warten nur auf Urteile der Unrechtmäßigkeit, bei Vorlage selbiger können wir uns alle bei denen melden und unser Geld zurückfordern!!! :D 
 

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