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Samstag, 9. Juni 2012

ein kleiner Artikel zum Thema ist bereits erschienen: Arme private Inhaber von griechischen Staatsanleihen

Prof. Df. Otto Sandrock, LL.M. (Yale) ist Emeritus der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Münster und seit 1995 Rechtsanwalt
(Of Counsel) bei Orrick Hölters & Eising in Düsseldorf. Er arbeitet
seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts.

Arme private Inhaber von griechischen
Staatsanleihen

Etwa 96,9% aller privaten
Gläubiger, einschließlich der deutschen, nahmen dieses Angebot dennoch
an. Umgekehrt gingen etwa 3,1 % der Gläubiger, darunter wiederum deutsche,
auf dieses Angebot nicht ein (sog. hold out creditors)
. Die Staatsanleihen
dieser Hold-out-Gläubiger repräsentieren
ca. 5,5 Mrd. Euro. Nach den Anleihebedingungen
können diese Gläubiger eventuelle Ersatzansprüche
gegenüber Griechenland vor den
nationalen Gerichten in London, Zürich oder
Genf geltend machen. Möglicherweise besteht
auch ein Gerichtsstand vor einem Schiedsgericht des Centre for Settlement
of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank (World Bank) in
Washington/D.C. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass zumindest die geschädigten
deutschen Gläubiger vor diesen Gerichten Erfolg haben werden,
und zwar auf Grund des deutsch-griechischen Investitionsschutzabkommens
von 1961. Wäre dies der Fall, so würden sich die internationalen
Umschuldungsmaßnahmen (restructuring measures) bzw. die beiden Rettungspakete,
welche die EURO-Staaten, IWF und EZB geschnürt haben, diesen
Gläubigern gegenüber als wirkungslos erweisen. Die Hold-out-Gläubiger
könnten dann aus ihren Titeln in das nicht hoheitliche, d. h. wirtschaftlichen
Zwecken gewidmete Auslandsvermögen Griechenlands vollstrecken.
Ihnen wäre es gelungen, unverantwortlichem schuldenpolitischem
Handeln eines Staates erfolgreich entgegenzutreten Man müsste diesen
Gläubigern folglich die Rolle eines finanzpolitischen Robin Hood zuschreiben.

Die von den EURO-Staaten, dem IWF und der EZB erstrebte internationale
Umschuldung wäre, zumindest was sie anbetrifft, vereitelt.



Die von den EURO-Staaten, dem IWF und der EZB erstrebte internationale
Umschuldung wäre, zumindest was sie anbetrifft, vereitelt. Darüber
berichtet ein Aufsatz des Verf. im Juli-Heft 7/2012 der RiW
.

Auf jeden Fall blieben den deutschen Gläubigern abe
die eingangs beschriebenen Ersatzansprüche aus dem deutsch-griechi
sehen Investitionsschutzabkommen von 1961 erhalten. Ähnliche Ersatzan
Sprüche könnten die Angehörigen anderer Staaten gegenüber Griechen
land auf Grund derjenigen Investitionsschutzabkommen (mehr als 30 ai
der Zahl) geltend machen, welche deren Heimatstaaten mit Griechenlan'
abgeschlossen haben. Damit wäre jedenfalls die von den EURO-Staater
dem IWF und der EZB erstrebte europäische Umschuldung total gesche
tert. Deshalb muss man weiter fragen: Welcher private Anleger ließe sich i
Zukunft auf so etwas noch ein? Würde dies das Ende aller internationale
Umschuldungen bedeuten?

1 Kommentar:

  1. Er adressiert aber scheinbar nicht die GR Anleihen, wo man zwangsgetuascht wurde. Und die anderen International Law holdouts werden immer noch bedient.

    Von daher verwirren mich die Prozentzahlen mit der Argumentation

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