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Donnerstag, 15. Mai 2014

In dem Straf/Ermittlungsverfahren gegen mich wg Falscher Versicherung an Eidesstat 400 Js 22680/13 bin ich gerade dabei die etwa 200 Seiten der Akte zu sichten....

Dieses Verfahren wurde von RA Jakob Heichele aus Friedberg bei Augsburg angezettelt.

Er war von 2002/3 bis Ende 2008 mein "Familien"Anwalt

Er hat immer wieder neue Tatsachen, Argumente und rechtliche Einschätzungen zur Akte geliefert.

U.a. am 9.12.2013.

Dort führt er in Kopie ein Urteil aus 2003 2-21 O 122/03 vom 27.5.2003 ein.

Er schwärzt im Urteil den Namen des Anwaltes der mich in diesem Verfahren vertrten hat.

Aus gutem Grund....es war nämlich er selbst !!!!

In meinen Augen ist das ein Verrat des Mandantengeheimnisses.

Zu den Folgen siehen Blogeintrag unten.

Ich werde den Vorgang von meinen Anwälten prüfen lassen und, wenn es so ist wie ich meine, Strafanzeiger erstatten und die Anwaltskammer in München informieren.

Wer Interesse an den originalen Dokumenten hat...gegen email

rolfjkoch@web.de

bzw

T 06151 14 77 94

7 Kommentare:

  1. Rolfi sollte doch mal zum Psychiater... (-

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  2. Das waere ja auch nicht das erste Mal, dass er in behandlung muss.

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  3. Nur dass ich das richtig verstehe:
    rolf beschwert sich über angeblichen Verrat eines angeblichen Mandantengeheimnisses, aber in seinem blog hier legt er von sich aus nicht nur alle Einzelheiten dazu in aller Öffentlichkeit dar samt Namen und Aktenzeichen, nein, er bietet fremden Dritten Personen sogar noch die Aushändigung der Originaldokumente an .
    Äh, hallo Rolf, merkst du was oder verstehst du den Sinn und die Bedeutung des Wortes Geheimnis nicht so ganz ?

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  4. für RA Heichele ist das Problem das er den Geheimnisverrat bereits begangen hat....was später kommt ist ohne Bedeutung....aber damit werden sich Juristen auseinandersetzen....

    Ich möchte nicht in der haut eines Anwaltes sitzen der auf seine lizenz zum "Gelddrucken" angewiesen ist....

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  5. Du kapierst es nicht oder , rolf ?
    Wenn es fuer dich kein Geheimnis ist, und das ist es offensichtlich nicht, denn sonst wuerdest du hier nicht oeffentlich darueber rumtratschen und sogar Dokumente zur Verfuegung stellen wollen, dann kann es auch keinen Geheimnisverrat geben. Nicht jetzt und nicht zu einem anderen Zeitpunkt. Denn es ist kein GEHEIMNIS!
    Comprende?Nein ? Macht auch nichts, bist halt nicht die hellste Birne im Leuchter.

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  6. schwabbel doch nicht so rum....zum zeitpunkt deiner annzeige war es ein geheimnis....

    also bereite dich schon mal auf die peinliche befragung durch staatsanwaltschaft und anwaltskammer vor....

    ich werde über den ausgang berichten....

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  7. ROTFLMAO.
    Der erste Kommentar hat die Sache sehr treffend auf den Punkt gebracht.

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