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Dienstag, 28. Oktober 2014

Schuldenschnitt für Griechenland: Gütersloher zieht gegen Volksbank vor Gericht

der Gütersloher Privatanleger
Harald S.  ist mir schon seit Argentinien bekannt und wir haben oft anregenden  Gedankenaustausch !!!



Schuldenschnitt für Griechenland: Gütersloher zieht gegen Volksbank vor Gericht


VON ANDREA FRÜHAUF

¥ Gütersloh. Der historische
griechische Schuldenschnitt
vom Frühjahr 2012 wird Gerichte
noch viele Jahre beschäftigen.
Private Anleger in
Deutschland sind bis heute
zutiefst verärgert. „Mein gesundes
Rechtsempfinden
wurde derart verletzt, dass ich
bis heute nicht damit fertig
bin“, sagt der Gütersloher Privatanleger
Harald S. Seine
Klage gegen die Volksbank
Gütersloh, die sich zu dem Fall
nicht äußern wollte, wird
morgen vor dem Landgericht
Bielefeld verhandelt.
„Es ist für mich unerträglich,
dass ein Rechtsstaat sich
nicht an seine eigenen Gesetze
hält und die Banken, die Treuhänderfunktionen
wahrzunehmen
haben, dabei noch Hilfsdienste
leisten“, sagt Harald S.
Der Hobbyinvestor hatte im
November 2011 in mehreren
Tranchen für rund 50.000 Euro
Griechenland-Anleihen mit einem
deutlichen Kursabschlag
„günstig gekauft“. Die Papiere
brachten4,3 ProzentZinsenund
hatten noch eine kurze Laufzeit
bis zum 20. März 2012. Aufgrund
öffentlicher Äußerungen
maßgeblicher Politiker, die
Griechenland nicht pleit gehen
lassen wollten, glaubte der 62-
Jährige, dieses Risiko eingehen
zu können. „Damit mussten
meine Anleihen ja ausgezahlt
werden.“ Doch es kam anders.
Die griechische Regierung beschloss
für den geplanten
Schuldenschnitt ein neues Gesetz
und führte damit nachträglich
eine Umschuldungsklausel
(Collective Action
Clause) für die betroffenen
Staatsanleihen ein, wonach eine
Gläubigerversammlung für
alle Gläubiger bindend einen
Teilverzicht beschließen darf.
Eine Minderheit der Anleger
lehnte das Umschuldungsangebot
ab, wonach die Gläubiger
auf mehr als die Hälfte ihres angelegten
Geldes (53,5 Prozent)
verzichten sollten. Auch Harald
S. lehnte ab. „Das ist ein privatrechtlicher

Vertrag. Griechenland
hat die Bedingungen
nachträglich einseitig geändert,
das geht nicht“, sagt der Rentner
empört. „Dass per Klausel
eine Minderheit der Anleger der
Mehrheit folgen muss, war nicht
vorgesehen.“ Das EU-Land
Griechenland habe seine eigene
Rechtsnorm einfach über den
Haufen geworfen.
Am 23. Februar 2012, nur
wenige Wochen vor Fälligkeit
seiner Papiere, kam es zum
Zwangsumtausch. Griechenland
kassierte die alten Papiere
ein. Der Gütersloher bekam im
Gegenzug 24 neue Anleihen mit
neuer Wertpapiernummer und
extrem langen Laufzeiten, die
teils bis 2042 reichen. Seine
Verluste hat Harald S. längst
durch andere Geschäfte wieder
ausgeglichen. Aber es empört
ihn, dass die Wertpapiere trotz
gegenteiliger Weisung einfach
aus dem Depot ausgebucht
wurden und die neuen Anleihen,
die er nicht haben wollte,
im Gegenzug eingebucht wurden.
Auch wenn diese Transaktion
von der Verwahrgesellschaft
Clearstream durchgeführt
wurde, hafte die Volksbank
Gütersloh für ein eventuelles
Verschulden von Clearstream.
Sein Frankfurter Anwalt
Christian Kleiner sieht einen
Verstoß gegen EU-Recht. Er
fordert die Rückabwicklung der
Transaktion: „Betroffene Anleger,
die das Angebot ablehnten,
müssen so gestellt werden wie
vor dem Umtausch der Papiere.“
Schweizer, Japaner undEZB
hätten ihre Papiere schließlich
auch behalten dürfen.
Gegen die nachträgliche Änderung
der Anleihebedingungen
ist die Schutzgemeinschaft
für Kapitalanleger (SdK) in
Griechenland vor den obersten
Verwaltungsgerichtshof gezogen.
Doch die Musterklage für
rund 1.300 Betroffene mit einem
Volumen von rund 130
Millionen Euro haben die Anlegerschützer
verloren. Die
rechtlichen Begründungen
reichten von „Notstand“ bis
„vereinbar mit der Verfassung“,
sagt SdK-Vorstand Daniel
Bauer. Die SdK werde nun
den Europäischen Gerichtshof
anrufen. Auch die Deutsche
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW) sieht einen
Verstoß gegen Völker- und Europarecht.
Sie reichte an mehreren
Gerichten in Deutschland,
sprich am Heimatort der
betroffenen Anleger, Klagen ein.


INFO

´Der harte Schuldenschnitt
für Griechenland hätte normalerweise
auch die Europäische
Zentralbank (EZB) als öffentlicher
Gläubiger getroffen.
Sie hatte im großen Stil
Stützungskäufe in griechische
Staatsanleihen getätigt.
´Doch die Statuten der EZB
erlauben keine Verluste. Deshalb
entging sie dem ZwangsumtauschmiteinemTrick.
Die
Notenbank tauschte ihre Anleihen
dank Verträgen mit
Athen in neue Wertpapiere mit
denselben Konditionen, aber
mit neuer Kennnummer. Damit
war die EZB von der neuen
Umschuldungsklausel nicht
betroffen. (fr)

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