| Kündigungs- und Klagematrix bei Restrukturierung von gebeutelten Anleihen nach dem SchVG 2009 | ||
| KündigungsZeitpunkte / Zeiträume | ||
| I | Bei Ankündigung von Restrukturierungen | |
| II | Bei Einladung zu Gläubigerversammlungen (SchVG) mit Angebot einer allgemeinen Schuldenregelung | |
| III | Nach Beschlussfassung aber vor veröffentlichung des Beschlussergebnis im Bundesanzeiger | |
| IV | Nach Veroeffentlichung aber vor Ende der 1 Monatigen Anfechtungsfrist | |
| V | Nach Ende der Anfechtungsfrist aber vor Vollzug des Skripturaktes | |
| VI | aus akademischem Interesse nach Skripturakt….vielleicht verwirft ja das BVerfG das SchVG als Grundrechtswidrig | |
| A | Klagedurchführung aus seit Kündigung gehaltenen Anleihestücken | |
| B | Klagedurchführung aus nach Kündigung verkaufter Anleihestücken unter Abzug des Verkaufserlöses | |
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Montag, 25. Mai 2015
Kündigungs- und Klagematrix bei Restrukturierung von gebeutelten Anleihen nach dem SchVG 2009
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