Im Tietje-"Gutachten" wird dieses Werk wiederholt zitiert....allerdings als Sturzenegger/Kettelmeyer (was ne peinliche Panne)
ich werde in Kürze einiges zitieren was Tietje und Co-Schriftsteller Lehman wichtig erscheint.
Vorab eine kurze "Einshätzung" zu unseren "Völkerrechtsexperten":
"....
1.
Die
vorgenannten Einwendungen gegen das Gutachten sind nicht abschließend und
können in Anbetracht der Kürze der Zeit, hier auch nicht vertieft werden.
Zwar
beinhalten künftig wohl alle Anleihen CAC´s bzw. werden – wie auch im Gutachten
angegeben – entsprechende Empfehlungen ausgesprochen, diese künftig aufzunehmen.
Diese
Empfehlungen – etwa durch den Europäischen Rat – wären allerdings obsolet, wenn
es bereits einen völkerrechtlichen Grundsatz gäbe, diese auch ohne vertragliche
Grundlage anzuwenden.
So ist auch
unklar, ob bereits im Zeitpunkt der ersten Umschuldung 2005 ein derartiger
Grundsatz nach Auffassung der Verfasser bestanden hat. Offensichtlich nicht,
denn der Mitverfasser Tietje geht in seinem Aufsatz aus dem Jahre 2005 (Anlage K 1) hiervon gerade nicht aus.
Es ist
jedenfalls anmaßend, aus Halle an der Saale Rechtsentwicklungen, die in die
Zukunft gerichtet sind, zu einer allgemeinen Regel des Völkerrechts ex ante zu
erheben.....
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