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Mittwoch, 6. November 2013

müssen Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen die letzten drei Monatsgehälter zurückzahlen - selbst wenn sie das Geld durch eine Pfändung hatten eintreiben lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass der Insolvenzverwalter für die Rückforderung drei Jahre Zeit hat.

Rückzahlung des Lohns

Wenn ihr Arbeitgeber einen Insolvenzantrag
stellt, müssen Arbeitnehmer unter bestimmten
Umständen die letzten drei Monatsgehälter
zurückzahlen - selbst wenn
sie das Geld durch eine Pfändung hatten
eintreiben lassen. Das Bundesarbeitsgericht
hat klargestellt, dass der Insolvenzverwalter
für die Rückforderung drei Jahre
Zeit hat.
Die Verjährungsfrist in § 146
der Insolvenzordnung, die auf § 195 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs verweist, könne
nicht mittels eines Tarifvertrags durch
andere Regelungen für die Anfechtung
verkürzt werden (Az.: 6 AZR 466/12). jja.

FAZ Print 6.11.2013

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