Rückzahlung des Lohns
Wenn ihr Arbeitgeber einen Insolvenzantrag
stellt, müssen Arbeitnehmer unter bestimmten
Umständen die letzten drei Monatsgehälter
zurückzahlen - selbst wenn
sie das Geld durch eine Pfändung hatten
eintreiben lassen. Das Bundesarbeitsgericht
hat klargestellt, dass der Insolvenzverwalter
für die Rückforderung drei Jahre
Zeit hat. Die Verjährungsfrist in § 146
der Insolvenzordnung, die auf § 195 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs verweist, könne
nicht mittels eines Tarifvertrags durch
andere Regelungen für die Anfechtung
verkürzt werden (Az.: 6 AZR 466/12). jja.
FAZ Print 6.11.2013
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