Friedberg, 25.06.2012
I
ABDRECO GmbH vs Republik Argentinien *
Sehr geehrter Herr NN,
in der Anlage erhalten Sie einen Sachstandsbericht der Abdreco GmbH.
Sollten Sie über eine e-mail Adresse verfügen, wären wir dankbar, wenn Sie uns
diese bekanntgeben würden, da es uns die Kommunikation wesentlich erleichtern
würde.
2.
Der ABDRECO GmbH ist es gelungen, einen Betrag über ca. Euro 14.000,00 durch
einen weiteren PFÜB zu vollstrecken. Grundlage dieser Vollstreckung war der zu
unseren Gunsten ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Frankfurt aus
dem Hauptverfahren.
Die ca. 14.000,00 Euro sind noch nicht geflossen, dies sollte jedoch in den nächsten
Wochen erfolgen.
Allgemein ist zu sagen, dass sich das Aufspüren von pfändbaren Vermögenswerten
der Rep. Argentinien in Deutschland und auch Europa als äusserst schwierig
darstellt.
Selbst wenn sich dann aber einmal die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung ergibt,
stehen oft gewichtige Gründe gegen die tatsächliche Durchführung einer solchen
Aktion.
Beispielhaft sei auf eine Vollstreckungsmöglichkeit in einem südamerikanischen
Nachbarland Argentiniens verwiesen.
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