Höchst vorsorglich: Die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen wurden vollzogen,
und zwar in der Weise, dass Ausfertigungen der notariellen Protokolle den
ursprünglichen Anleihebedingungen beigefügt wurden.
Dies geschah zunächst am 21. Januar 2014, und zwar bei der Clearstream Luxembourg,
bei der die Globalurkunde für die streitgegenständlichen Anleihe seinerzeit
verwahrt wurde.
Beweis: Vorlage einer E-Mail von Herrn David Journä vom
21. Januar 2014, Ausdruck als Anlage B 36 anbei
Die Bestätigung hat folgenden Wortlaut:
„Wir, Clearstream Luxembourg, bestätigen Ihnen hiermit, dass die Niederschriften
über (i) die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der 6,125%
Schuldverschreibung 2010/2017 der SolarWorld AG (ISIN XS0478864225)
vom 6. August 2013 und (ii) die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger
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der 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 der SolarWorid AG
(ISIN XS0641270045) vom 5.Aügu$t 2013 den vorhandenen Dokumenten in
geeigneter Form beigefügt wurden."
Anschließend erfolgte eine Umlagerung der Globalurkunden in die Bundesrepublik
Deutschland, und zwar zur Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Dort
erfolgte erneut die Verbindung zwischen den Ausfertigungen der jeweiligen notariellen
Protokolle mit den ursprünglichen Anleihebedingungen.
Beweis: 1. Vorlage der Bestätigung von Clearstream Banking, in Kopie
als Anlage B 37 anbei
2, Zeugnis von Frau L. Z., zu laden über die Clearstream
Banking AG, 60485 Frankfurt am Main
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