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Depot Nr. 700 xy - Kündigungsverhältnis
Aufforderung zur Räumung des Depots
Sehr geehrter Herr Koch,
Ihnen ist bekannt, dass wir uns seit der ausgesprochenen
Kündigung vom 31.08.2012
hinsichtlich des obengenannten Depots in einem
Schwebezustand befinden. Wir hatten ihnen in
einem persönlichen Gespräch am 25.09.2012 sehr deutlich vor
Augen geführt, unter welchen
Voraussetzungen wir bereit wären, dieses Depot
weiterzuführen. Bedauerlicherweise ist dieser
Versuch nunmehr gescheitert. Wir werden wiederum mit
zahlreichen Anfragen von Ihnen oder
der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin, nn, konfrontiert.
Immer wieder handelt es
sich um die bekannte Problematik des Ausweises von
Lagerstellen in Wertpapierabrechnungen
oder Abrechnungen über Zinsgutschriften. Die Thematik dürfte
Ihnen hinreichend auch durch
Ihren bevollmächtigten Vater bekannt sein. Aufgrund dieser
Tatsache erneuern wir nunmehr die
Kündigung und beenden den Schwebezustand.
Wir kündigen vorsorglich noch einmal nach Ziffer 26 Absat2 1
unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) die zu Ihnen bestehende
Depotgeschäftsverbindung Nr. 700 635
767 einschließlich des Online-Brokerage. Wir räumen Ihnen
hier eine Frist von zwei Monaten ein
das Depot zu räumen. Dies bedeutet, dass Sie sämtliche
Wertpapiere bis spätestens zum
08.06.2014 auf ein Wertpapierdepot bei einem anderen
Kreditinstitut zu Übertragen haben. Wir
sind nicht länger bereit, Ihnen eine Plattform für die
Verwahrung Ihrer Wertpapiere anzubieten.
Die mit diesem Depot verbundene Mehrarbeit steht in keinem
Verhältnis zum Ertrag. Wir
machen uns natürlich die Kündigungsgründe aus dem
Kündigungsschreiben vom 31.08.2012 zu
Eigen und vermeiden diese zu wiederholen. Zumal wir
vorsorglich auch noch einmal die
ordentliche Kündigung ausgesprochen haben und hierfür bedarf
es im Prinzip keinerlei
Begründung.
Sollten Sie die Frist entgegen unserer Erwartung nicht
einhalten, müssten Sie damit rechnen,
dass wir unseren Rechtsanwalt beauftragen hier auch die
gerichtliche Räumung geltend zu
machen. Wie ein solcher Rechtsstreit ausgeht, dürfte Ihnen
bekannt sein.
Die hiermit verbundenen Mehrkosten waren dann
selbstverständlich ebenfalls von Ihnen zu
tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
- Rechtsstelle -
Metzger Schrade
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