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Samstag, 5. April 2014

Immer wieder handelt es sich um die bekannte Problematik des Ausweises von Lagerstellen in Wertpapierabrechnungen oder Abrechnungen über Zinsgutschriften. Die Thematik dürfte Ihnen hinreichend auch durch Ihren bevollmächtigten Vater bekannt sein. Aufgrund dieser Tatsache erneuern wir nunmehr die Kündigung und beenden den Schwebezustand.

Vorab per Fax: 06151 /14 53 52
Depot Nr. 700 xy - Kündigungsverhältnis
Aufforderung zur Räumung des Depots
Sehr geehrter Herr Koch,
Ihnen ist bekannt, dass wir uns seit der ausgesprochenen Kündigung vom 31.08.2012
hinsichtlich des obengenannten Depots in einem Schwebezustand befinden. Wir hatten ihnen in
einem persönlichen Gespräch am 25.09.2012 sehr deutlich vor Augen geführt, unter welchen
Voraussetzungen wir bereit wären, dieses Depot weiterzuführen. Bedauerlicherweise ist dieser
Versuch nunmehr gescheitert. Wir werden wiederum mit zahlreichen Anfragen von Ihnen oder
der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin, nn, konfrontiert. Immer wieder handelt es
sich um die bekannte Problematik des Ausweises von Lagerstellen in Wertpapierabrechnungen
oder Abrechnungen über Zinsgutschriften. Die Thematik dürfte Ihnen hinreichend auch durch
Ihren bevollmächtigten Vater bekannt sein. Aufgrund dieser Tatsache erneuern wir nunmehr die
Kündigung und beenden den Schwebezustand.
Wir kündigen vorsorglich noch einmal nach Ziffer 26 Absat2 1 unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) die zu Ihnen bestehende Depotgeschäftsverbindung Nr. 700 635
767 einschließlich des Online-Brokerage. Wir räumen Ihnen hier eine Frist von zwei Monaten ein
das Depot zu räumen. Dies bedeutet, dass Sie sämtliche Wertpapiere bis spätestens zum
08.06.2014 auf ein Wertpapierdepot bei einem anderen Kreditinstitut zu Übertragen haben. Wir
sind nicht länger bereit, Ihnen eine Plattform für die Verwahrung Ihrer Wertpapiere anzubieten.
Die mit diesem Depot verbundene Mehrarbeit steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Wir
machen uns natürlich die Kündigungsgründe aus dem Kündigungsschreiben vom 31.08.2012 zu
Eigen und vermeiden diese zu wiederholen. Zumal wir vorsorglich auch noch einmal die
ordentliche Kündigung ausgesprochen haben und hierfür bedarf es im Prinzip keinerlei
Begründung.
Sollten Sie die Frist entgegen unserer Erwartung nicht einhalten, müssten Sie damit rechnen,
dass wir unseren Rechtsanwalt beauftragen hier auch die gerichtliche Räumung geltend zu
machen. Wie ein solcher Rechtsstreit ausgeht, dürfte Ihnen bekannt sein.
Die hiermit verbundenen Mehrkosten waren dann selbstverständlich ebenfalls von Ihnen zu
tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
- Rechtsstelle -

Metzger     Schrade

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