Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Lürken zu: f) DEIKON GmbH (vormals: Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH)

f) DEIKON GmbH (vormals: Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH)

208
Die Restrukturierung der Anleihen der DEIKON GmbH erfolgte in zwei Schritten. Sie scheiterte daran, dass das LG Köln den Zahlungsklagen einzelner Anleihegläubiger stattgab, welche die Anleihen nach öffentlichem Bekanntwerden der Schwierigkeiten der DEIKON GmbH aus wichtigem Grund gekündigt hatten.
Die DEIKON GmbH hatte in den Jahren 2005/2006 drei nachrangig besicherte Anleihen i.H.v. ingesamt EUR 70 Mio. begeben. Auf die Anleihen fand somit noch das alte SchVG (1899) Anwendung.
Am 30.06.2010 gab die DEIKON GmbH per Ad hoc-Mitteilung bekannt, dass sie rechnerisch überschuldet sei. Am 19.07.2010 teilte sie dann mit, dass zur Sicherung ihrer künftigen Zahlungsfähigkeit und damit Herstellung einer positiven Fortführungsprognose »gravierende Einschnitte« in die Verzinsung der Anleiheforderungen nötig seien, und berief im August 2010 jeweils Gläubigerversammlungen noch nach § 11 SchVG (1899) ein. Nachdem in diesen Versammlungen (im zweiten Anlauf) für alle drei Anleihen befristet auf 3 Jahre ein Zins- und Kündigungsrechtsverzicht (verbunden mit einem Besserungsschein im Falle der wirtschaftlichen Erholung) beschlossen sowie ein gemeinsamer Vertreter bestellt worden war,345 wurde dann im Oktober 2011 ebenfalls im »zweiten Anlauf« erfolgreich ein »Opt In« der Anleihen in das SchVG (2009) beschlossen.346
Zu weiteren Maßnahmen kam es nicht, da die Sanierung letztlich an der Rechtsprechung des LG Köln347 scheiterte, das einzelnen Anleihegläubigern Recht gab, die die Anleihe nach den Bekanntmachungen der Emittentin aus wichtigem Grund gekündigt hatten. Die Berufungsverfahren wurden aufgrund des am 28.09.2012 eröffneten Insolvenzverfahrens nicht fortgeführt.
In den vom Insolvenzgericht einberufenen Gläubigerversammlungen wurde für keine der drei Anleihen ein gemeinsamer Vertreter bestellt.348

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen