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Donnerstag, 25. Juni 2015
Diese soeben gekaufte 18.000 Ekotechnika (ja der 60 Mio Bond der grösstenteils in Russland versackt sein soll) werde ich durch meinen Insolvenz- und SchVG-rechtlich verierten Anwalt kündigen lassen....u.a. mit dem Argument das die Zinszahlung über 30 Tage (graceperiod) ausgeblieben ist. Die Beschlüsse der Gläubigerversammlung (Stundung Zinszahlung/Kündigungsverzicht) entfalten noch keine Rechtskraft da Widersprüche/Anfechtungen hängig sind und die Beschlüsse ohnehin erst mit Vollzug des Skripturaktes kollektive (was für ein gräusliches Wort - hatten wir doch in Ostdeutschland jede Menge Kollektive) Bindungswirkung entfalten....§ 21 SchVG
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