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Donnerstag, 25. Juni 2015

Diese soeben gekaufte 18.000 Ekotechnika (ja der 60 Mio Bond der grösstenteils in Russland versackt sein soll) werde ich durch meinen Insolvenz- und SchVG-rechtlich verierten Anwalt kündigen lassen....u.a. mit dem Argument das die Zinszahlung über 30 Tage (graceperiod) ausgeblieben ist. Die Beschlüsse der Gläubigerversammlung (Stundung Zinszahlung/Kündigungsverzicht) entfalten noch keine Rechtskraft da Widersprüche/Anfechtungen hängig sind und die Beschlüsse ohnehin erst mit Vollzug des Skripturaktes kollektive (was für ein gräusliches Wort - hatten wir doch in Ostdeutschland jede Menge Kollektive) Bindungswirkung entfalten....§ 21 SchVG

Diese soeben gekaufte 18.000 Ekotechnika (ja der 60 Mio Bond der grösstenteils in Russland versackt sein soll) werde ich durch meinen Insolvenz- und SchVG-rechtlich verierten Anwalt kündigen lassen....u.a. mit dem Argument das die Zinszahlung über 30 Tage (graceperiod) ausgeblieben ist. Die Beschlüsse der Gläubigerversammlung (Stundung Zinszahlung/Kündigungsverzicht) entfalten noch keine Rechtskraft da Widersprüche/Anfechtungen hängig sind und die Beschlüsse ohnehin erst mit Vollzug des Skripturaktes kollektive (was für ein gräusliches Wort - hatten wir doch in Ostdeutschland jede Menge Kollektive) Bindungswirkung entfalten....§ 21 SchVG


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