Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 55/2015 vom 17. Juli 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Hierzu lautet der Kurztext:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Bringt der Gesetzgeber eine Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung, muss diese, um dem Grundsatz der Lastengleichheit zu genügen, Ergebnisse erzielen, die denen der Regelbemessungsgrundlage weitgehend angenähert sind. Der Ersatzmaßstab des § 8 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz, der auf das Bewertungsgesetz verweist, führt jedoch zu einer erheblichen und sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber dem Regelbemessungsmaßstab, der an die Gegenleistung des Erwerbsvorgangs anknüpft. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31. Dezember 2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar.
Interessantes Urteil...
AntwortenLöschenWas bedeutet dies für übertragene Immobilien im Rahmen eines Insolvenzplanverfahren? Gilt da auch Lastengleichheit oder kann die Steuer per Entscheidung des zuständigen Finanzamt erlassen werden?