Welche sind die Anfechtungsgründe
1) Verstoss gegen die Eigentumsgarantie (Art. 17 Gr. Vef)
2) Verstoss gegen Art. 1 Zusatzprotokoll EMRK (Schutz des Vermoegens)
3) Vesrtoss gegen die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 gr Verf)
willkuerliche rueckwirkende Aenderung, per Gesetz, einer privatrechtlichen Vertragsbeziehung
4) Verstoss gegen das Rechtsstaatsgebot (Art. 25 gr Verf)
(Rechtssicherheit, Schutz des schuetzwuerdigen Vertrauens der Anleger)
5)
Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 gr Verf , Art. 18 und
63 Vertrag ueber die Arbeitsweise der EU Art 14 EMRK)
verbotene Gleichbehandlung von ungleichen Faellen (Bondsinhaber,die den
Tausch nicht zugestimmt haben, werden gleichbehandelt mit denjenigen,
die den Tausch akzeptiert haben)
verbotene Ungleichbehanldung gleicher Faelle (EZB und Notenbanken wurden vom Zwangsumtausch ausgeschlossen).
Verstoss gegen das Prinzip der Waffengleichheit
(der Staat hat in ein privatrechtliches Vertragsverhaeltnis, in
dem er selbst Vertragpartner und Schuldner ist, ruckwirkend per Gesetz
eingegriffen
und einseitig zu seinem Gunsten gestaltet)
6) Verstoss gegen das Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK und Art. 20 Abs 1 gr Verf).
Der Staat hat eine privatrechtliche Streitigkeit, die eigentlich
den Zivilgerichten ueberlassen ist, per Gesetz inhaltlch geaendert und
auf sie
eingewirkt und damit die Vertragspartner vor vollendeten Tatsachen gebracht und quasi den gesetzlichen Richter entzogen
7) Verstoss gegen das Investitionschutzabkommen zwischen Grichenland und Deutschland (Gesetz Nr 4180 vom 1961).
Die griechische Notenbank wurde aus dem PSI ausgeschlossen. Die ist offenbarUngleichbehandlung.
und der besondere Charme,
wenn der nationale (griechische) Rechtsweg ausgeschöpft ist....gehts direkt nach Strassburg: EGMR
weitere Infos
rolfjkoch@web.de
Tel 06151 14 77 94
Welche Kosten kommen in Straßburg noch dazu?
AntwortenLöschenich empfehle:
AntwortenLöschenemail nach Strassburg....
oder....
durch die Gebührenwebsite clicken
dann Rechercheergebnis mitteilen
ich kann und will nicht alles leisten.....
Also ich will da nicht klagen...
AntwortenLöschenAber wenn du das willst, solltest du gen ganzen Prozessweg kalkulieren. In Griechenland wird die Klage höchstwahrscheinlich abgewiesen...
Frag dazu doch dein Gr Anwalt, der sollte das doch wissen...
http://www.emrk.at/gerichtshof_egmr.htm
AntwortenLöschenKeine Verfahrenskosten?!
Der EGMR ist kein Rechtsmittelgericht gegenüber den nationalen Instanzen und kann deren Entscheidungen weder aufheben noch abändern sondern nur über die Frage befinden, ob die behauptete Rechtsverletzung stattgefunden hat.
LöschenEs ist Sache der Mitgliedstaaten, darauf entsprechend zu reagieren.
Das Ministerkomitee überprüft die Einhaltung der Urteile des EGMR (in Hinkunft auch Klagerecht gegen den jeweiligen Staat).
Stellt sich die Frage was passiert, wenn die GR nicht mehr in der EU sind und unsere gewählten Vertreter (wie beim BIT) nichts unternehmen wollen.
LöschenPersönlich bezweifele ich es leider, dass wir eine schlagkräftige Mannschaft für den ICSID-Weg zusammen bekommen können.
Und für Einzelne wird es nicht zu bezahlen sein.
Die Ansprüche sind eigentlich klar nach dem 1.ZP.
Es gibt mind. 3000 Klagewillige (darunter auch Großinvestoren) die vorm ICSID ziehen wollen!
LöschenJene wollen wohl erstmal die Wahl abwarten und sehen was dann passiert. Das Gutachten wird auch noch überarbeitet.
Klagewahrscheinlichkeit sehr hoch.
Etwas Geduld... so schnell geht das nicht.
Ist ja auch viel Neuland und bei den ganzen Rechtsbrüchen auch ne Menge zu beackern...
Ob das ICSID sich in diesem Fall für zuständig erklärt ist noch offen, das muß erst noch geprüft werden.
LöschenDenn Art. 25 des ICSID-Übereinkommens benennt als Zuständigkeitsvoraussetzung unter anderem, daß die Parteien die Zuständigkeit des ICSID schriftlich vereinbart haben!
Diese erforderliche explizite schriftliche Vereinbarung gilt unabhängig von der Ratifizierung des Washingtoner Abkommens durch die Vertragsparteien.
In dem BIT steht geschrieben, daß AUF VERLANGEN EINER VERTRAGSPARTEI ein Schiedsgericht angerufen werden muß - welches Schiedsgericht das ist wird nicht detailliert beschrieben.
Ich sehe da 2 Stolpersteine:
- Verlangen einer Vertragspartei -> die Bundesregierung stellt sich quer,
- ein Schiedsgericht -> welches?
Ich denke hier ist noch Klärungsbedarf.
Aldy
Hallo Aldy,
Löschendas BIT mit GR wurde 1963 gültig, das ICSID aber erst 1966 gegründet und die BRD ist seit der Gründung dabei.
Link BMWI: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/wege/multilaterale_ez/akteure/weltbank/icsid/index.html
"Das ICSID schlichtet Investitionsstreitigkeiten zwischen Regierungen und ausländischen Investoren."
Die BRD will nicht klagen, im BIT-Shopping Rahmen geht dies aber über Umwege (BIT Polen-GR bietet die Möglichkeit einer Direktklage usw.).
Vielleicht ändert sich das, wenn GR nicht mehr in der EU ist oder nach den Wahlen im nächsten Jahr in D.
Kann der Aspekt der "Ausschließlichkeit" noch einmal angesprochen werden?
LöschenLt. ICSID ist ja ihr Urteil bindend. Das heißt aber nun ja nicht automatisch, dass andere rechtliche Wege -wie z.B. über EMRK- dadurch ausgeschlossen sind.
Aus Fristwahrungsgründen geht dies ja eigentlich auch nicht.
So hat z.B. Vattenfall im Moorburg-Verfahren sowohl verwaltungsrechtlich als auch vor dem ICSID geklagt.
"Neben ihren verwaltungsrechtllichen Bemühungen strengte Vattenfall ab Herbst vergangenen Jahres weitere juristische Schritte an. Zwischenzeitlich war durch Medienberichte bekannt geworden, dass das Investitionsvolumen aufgrund der Verzögerungen von ursprünglich 2 auf 2,6 Milliarden Euro angestiegen sei"
aus: http://tinyurl.com/clo9gws und http://tinyurl.com/c93ppfl
Gibt es hier eindeutige Stellungnahmen?
BIT-Shopping
LöschenGutes Argument! Das BIT Polen-GR könnte hier tatsächlich das Vehikel sein, um die Stolpersteine im D-GR-BIT zu umschiffen. Stichwort: Meistbegünstigungsklausel.
Was soll sich ändern wenn GR aus der EU ausscheidet? Verstehe ich nicht. Das ist für die BIT´s und den ICSID doch meiner Meinung nach völlig irrelevant.
Aldy
Stichwort: Ausschließlichkeit
LöschenDazu folgendes Zitat aus der Dissertation von Adrien von Breitenstein mit dem Titel "ENTWICKLUNGSORIENTIERTE AUSLEGUNG EINER INVESTITION i. S. d. ART. 25 ICSID":
"Investoren können in der Regel unmittelbar vor ICSID Schiedsgerichten klagen. Ausnahmen gelten, wenn nach dem einschlägigen BIT zunächst die innerstaatlichen Rechtsmittel des Gaststaates ausgeschöpft werden müssen. Nach manchen BIT muss sich der Investor für eines der beiden Verfahren entscheiden (sog. Fork in the Road Klausel)."
Im D-GR-BIT gibt es keine Ausschließlichkeitsvereinbarung und Fork-in-the Road-Klausel oder ähnliches.
Fazit: man kann direkt vor´s ICSID ziehen oder erstmal den nationalen griechischen und innereuropäischen Rechtsweg ausschöpfen und danach ein ICSID-Verfahren anstreben.
ICSID ist aber in jedem Fall das Ende der Fahnenstange, danach geht nichts mehr.
Aldy
@Aldy: Gr aus EU:
LöschenDie BITs haben Nachwirkungskraft, aber evtl. ändert sich die Haltung unserer gewählten Volksvertretet, wenn es nicht mehr um ein EU-Mitglied, sondern einen sonstigen Staat geht?
Anzustreben ist ja immer noch, dass unser Staat ein Verfahren einleitet. Das wollen sie nun aber nicht, weil "der Euro gefährdet sein könnte".
Wenn die GR ´raus sind, zählt dieses Argument nicht mehr richtig und der EU-Schutz, unter dem sich die Griechen aktuell verstecken, weil sie von der EZB ja Geld bekommen, fällt dann auch weg. Dann sollten sie sich überlegen, ob die Nichtbedienung von Anleihen wirklich der richtige Weg ist, Investoren zu überzeugen.
Möglicherweise wird es zu einem ICSID-Verfahren gar nicht kommen müssen. Denn möglicherweise wird - entgegen aller Erwartungen - das Verwaltungsgericht in Athen den fraglichen Verwaltungsakt tatsächlich für rechtswidrig erklären. Warum? Weil es möglicherweise politisch genau so gewollt ist!
AntwortenLöschenHintergrund meiner - zugegebenermaßen kühnen - Theorie: ein von langer Hand vorbereiteter Schachzug, um die Institutionellen zur möglichst umfassenden freiwilligen Teilnahme zu bewegen. Um das zu erreichen mußte man vermutlich in den Verhandlungen im Vorfeld zusichern, daß auch alle Ablehner irgendwie zwangsweise freiwillig beteiligt werden und es keine Ausnahmen geben wird.
Das wurde per Gesetz und anschließendem Verwaltungsakt auch fein säuberlich umgesetzt. Damit hat man sich formal an die Vereinbarungen gehalten. Auf dem Papier alles bestens.
Dumm nur wenn dieser Verwaltungsakt nun von einem ordentlichen Gericht tatsächlich für rechtswidrig oder gar verfassungswidrig erklärt würde. Dann wäre die Zwangsbeteiligung der Ablehner so nicht mehr aufrechtzuerhalten und man käme um eine nachträgliche Entschädigung rechtlich wohl nicht mehr herum.
"Das haben wir so nicht gewollt, aber uns sind die Hände gebunden, das oberste Gericht hat entschieden."
Andeutungen bzgl. Entschädigung seitens Venizelos und Samaras könnten darauf hindeuten.
Dagegen spricht, daß es einige Milliarden kosten wird. Dafür spricht, daß ein Großteil dieser Milliarden im Land selbst verbleibt und heimische Pensionsfonds und Anleger zufriedenstellt, der Rest ist einkalkulierter Kollateralschaden.
Aldy
@Aldy: Ausschließlichkeit:
AntwortenLöschenDer Ansatz ist gefährlich, es gilt §26 der ICSID-Konvention.
Außerdem steht man am Ende eines Verfahrens vor dem EMGR wohl ziemlich allein da, da die BIT-Klagen dann wohl ebenfalls angelaufen sind.
Beim EMGR stellt sich auch wieder die Frage nach der "angemssenen Entschädigung".
Das ICSID ist hier eindeutiger, aber auch nicht immer.
Hat schon jemand die Auswirkungen Artikel 7 des BITs (Umbrella-Klausel) auf die Energy-Charta-Treatis näher beleuchtet? GR und BRD haben diese unterschrieben und in TEIl III geht es nur um Investitionen, nicht unbedingt nur im Energiesektor.