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Freitag, 8. Juni 2012

so versucht sich die SPK DA aus ihrer Treuhandverpflichtung als Depotverwahrer herauszumogeln...

so versucht sich die SPK DA aus ihrer Treuhandverpflichtung als Depotverwahrer herauszumogeln...aber es wird ihr nicht gelingen....auf Grund meines Blogs bin ich mit einigen hochkarätigen Leuten in Kontakt die einen ähnlichen Ansatz betreiben....

mein Wunsch mit der vorgelagerten Verwahrkette die Problematik zu erörtern wird regelmässig mit dem Totschlagsargument abgewimmelt, ich sei kein Kunde, sie würden mit mir nicht sprechen und ich solle mich an meine depotführende Bank wenden:

hier der Originaltext SPK DA vom 31.5.2012 (eingehend 8.6.2012):

Ihr Mail vom 19.05.2012
Sehr geehrter Herr Koch,
wir sehen es nicht in unserer Leistungspflicht unsere Buchungen und die von vorgeschalteten
Stellen gegenüber Ihnen lückenlos zu dokumentieren.
Die Abrechnungen sind die für Sie maßgeblichen Unterlagen.
Freundliche Grüße


muss ich jetzt gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.....

hier meine mail vom 19.5.2012:

SgDuH,


Samstag, 19. Mai 2012
 Umtausch griechischer Staatsanleihen
WKN A0E6VX / ISIN XS0223064139

GRIECHENLAND
EO-FLR NOTES 2005(25)


Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Buchungen mit den entsprechenden Belegnummern korrekt durchgeführt
wurden, jedoch der Buchungstext zu allen oben genannten Buchungen hiermit wie folgt geändert wird:
Die Umbuchungen basieren nicht aufgrund des Zwangsumtausches nach griechischem Recht, sondern resultieren aufgrund
der Umsetzung der Beschlüsse gemäß der Gläubigerversammlung für die Anleihe WKN A0E6VX.
Ihre Fragen beantworten wir gern.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Darmstadt

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erst wurde das Ganze unter dem Zwangsumtausch subsumiert.....
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Das Ergebnis des Bondholdermeetings vom 29.3.2012 in den Räumen von CGSH in London (wo diese Meetings im halb-stunden Takt abgehalten wurden) wird inhaltlich gesehen sehr dürr von GRI mitgeteilt:

 NOTICE OF RESULT OF MEETING
of the holders (the “Bondholders”) of the outstanding €400,000,000 fixed to CMS spread linked bonds due 6 July 2025 with ISIN XS0223064139 (the “Bonds”) issued by The Hellenic Republic
(the “Issuer”)
NOTICE IS HEREBY GIVEN to the Bondholders of the outcome of the meeting of such holders convened by the notice delivered to Euroclear Bank S.A./N.V. and Clearstream Banking, société anonyme (as applicable) on 27 February 2012, published on the website of the Luxemburg Stock Exchange (www.bourse.hfl on February 28 2012 and published m the Luxemburger Wort on 1 March 2012 (the “Notice of Meeting”) and held on 29 March 2012 (the “Meeting”) at which the Extraordinary Resolution set out in such Notice of Meeting relating to amendments to the Bonds was considered.
The Extraordinary Resolution m respect of the Bonds set out in the Notice of Meetmg was duly passed at the Meetmg. Accordingly, the modifications referred to in the Extraordinary Resolution in respect of the Bonds will be implemented with effect on and from 11 April 2012.
This Notice is given by:
The Hellenic Republic
Ministry of Finance Public Debt Management Agency 8 Omirou Street 10564 Athens The Hellenic Republic
Dated: 3 April 2012

Daraus ist weder das Teilnehmer-Qurum noch die Abstimmungsverhältnisse zu ersehen.
Ausserdem ist der halb-stunden-Takt kaum geeignet zu glauben, dass die Anwesenheit, Bevollmächtigung und vertretenes Bondvolumen korrekt geprüft und aufgezeichnet wurde. Wie sieht es mit den Abstimmungsquoten und deren Dokumentierung aus.

Hat die Depotführende Bank (hier SPK) und die nachfolgend Verwahrkette (dwp-Bank, Clearstream Banking Franfurt...Luxemburg) ihre Treupflichten sowie die Regeln des DepotG eingehalten (insbesondere § 34 Depotunterschlagung) ?

Da GRI rechtswidrig Milliardenwerte von Anleihegläubigern vernichtet hat, muss hier genau nachgeprüft werden, ob es bei den Abstimmungen mit rechten Dingen zugegangen ist.

Ich erwarte von der Depotführenden Bank (hier SPK) und der nachfolgenden Verwahrkette (dwp-Bank, Clearstream Banking Franfurt...Luxemburg) eine genaue Dokumentation der Vorgänge um das Bondholdermeeting um nachprüfen zu können, ob der Mehrheitsbeschluss zufolge der in den ALB enthaltenen CAC ordnungsgemäss zustande gekommen ist. Hat die Verwahrkette diese Vorgänge überprüft und diese Überprüfung ordnungsgemäss dokumentiert ?

Mfg

Rolf Koch




Viele Grüsse

Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
D-64367 Mühltal
Tel +49 (0) 6151 14 77 94
Fax +49 (0) 6151 14 53 52



8 Kommentare:

  1. Dei genauen Umstände der Abstimmung mit Teilnahmequote und Abstimmungsergebnis im Detail (wer hat zugestimmt) müssen in jedem Fall erfasst und archiviert worden sein!

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    1. Wir sollten die Möglichkeiten der Strafverfolgung hier mal wirklich näher erörtern...

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  2. Hallo,

    wie wäre es erstmal mit Verweis auf §34 BDSG Auskunft darüber zu verlangen, welche Informationen wann, zu welchem Zweck an wen weitergegeben wurden.

    Anschließend vielleicht auch mal den Datenschutzbeauftragten im entsprechenden Bundesland auffordern zu untersuchen ob die Weitergabe dieser Daten überhaupt zulässig war. (http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=priv)

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  3. Vielleicht kann ein Anwalt sogar mal prüfen ob es möglich ist gegen die Banken mit Verweis auf das BDSG vorzugehen. Wenn der Prozess tatsächlich so abgelaufen ist, dass es zum Tausch der Papiere notwendig war, dass die Banken vorab aktiv Daten übermitteln haben sie letztlich dazu beigetragen meine Verhandlungsposition ggü. Griechenland zu schwächen. Denn ohne die Informationsübermittlung hätte ich dann wohl noch meine (zwar wertlosen) Papiere. Damit hätte ich GR aber in den Default zwingen können, was entsprechende Cross-Default Klauseln in anderen Papieren getriggert hätte.

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  4. Super idee wie ich meine...

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  5. Vorab keine meldung duch bank wurde generell auf einen default wert gesetzt...siehe faq von clearstream...interessanter ist was nach dem 9.3. an daten durch die bank weitergegeben wurde...

    §17a DepotG wuerde mich noch interessieren, ob das nicht die haftung der bank oder clearstream aushebelt.

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  6. Noap hiess das wohl bei clearstream.

    no action and no participation

    d.h. doch auch schon boesglauebig bei zwangstausch dann ?

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  7. Es muss auf jeden fall irgendwas instruiert worden sein , denn zumindest bei den efsf stuecken hatten wir zuerst andere kennnr wg us und non us feststellung. da clearstream nicht weiss ob ich us or non us bin muss die bank das uebermittelt haben...neben wohl noch anderen instruktionen..der teil war aber auf jeden fall durch die bank gemeldet

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