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Montag, 14. Januar 2013

Der Gerichtshof als Agent der Zentralisierung Warum tut das EU-Gericht nichts gegen EU-Rechtsbrüche?


Der Gerichtshof als Agent der Zentralisierung
Warum tut das EU-Gericht nichts gegen EU-Rechtsbrüche? Weil es eine politische Agenda hat / Von Roland Vaubel

FAZ Print Mo 14.1.2013


Europäische
Kommission, Rat und Europäische
Zentralbank die in den Verträgen
enthaltenen Verbote ignorieren und ihre
Rechtsakte auf fragwürdige Grundlagen
stützen. Hierzu einige Beispiele:

1. Trotz des Verbots, für die Verbindlichkeiten
eines anderen Mitgliedstaates
einzutreten (Art. 125 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union),
haben die Eurostaaten Bürgschaften
zugunsten überschuldeter Mitgliedstaaten
übernommen. Die EU wählte als
Rechtsgrundlage für ihre Kredite Art.
122, obwohl dieser außergewöhnliche Ereignisse
voraussetzt, die sich der Kontrolle
des betroffenen Staates entziehen.

2. Die überschuldeten Staaten müssen
sozialpolitische und dienstrechtliche Auflagen
erfüllen, die in Ratsverordnungen
festgehalten sind. Derartige Auflagen zu
verhängen fehlt der EU jedoch die Zuständigkeit.
Wenn sie zulässig wären, dürfte
die EU durch das Angebot von Zahlungen
jede beliebige politische Maßnahme der
Mitgliedstaaten herbeiführen.

3. Die EZB kauft Anleihen überschuldeter
Staaten auf, obwohl Art. 123 die monetäre
Haushaltsfinanzierung verbietet.

4. Da die EZB ihre Anleihekäufe nun
davon abhängig macht, ob der Rat beziehungsweise
der ESM ein Abkommen mit
dem überschuldeten Staat vereinbart hat,
begibt sie sich in Abhängigkeit von den
Regierungen, was Art. 130 verbietet.

5. Art. 127 Abs. 4 6 ist nicht als Rechtsgrundlage
für die Übertragung der Bankenaufsicht
an die EZB geeignet, weil er
nur „besondere Aufgaben“ - nicht besonders
große Banken - betrifft.

6. Mit der Unabhängigkeit der EZB ist
es auch nicht vereinbar, dass die Europäische
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) unter
bestimmten Bedingungen gegen den
Willen der EZB einzelnen Finanzinstituten
Anweisungen erteilen kann.

7. Die weitreichenden Sanktionen, die
das Verfahren bei makroökonomischen
Ungleichgewichten vorsieht, können nicht
auf Art. 136 und 121 gestützt werden, die
lediglich Empfehlungen und Verwarnungen
erlauben.

Eine Vielzahl juristischer Experten hat
alle diese Rechtsbrüche moniert. In dieser
Situation würde man erwarten, dass
der Gerichtshof der Europäischen Union
von allen Seiten mit Klagen überhäuft
würde. Das ist nicht der Fall. Denn zum einen
ist der Kreis der Klageberechtigten
sehr eng gefasst, und zum anderen weiß
jeder, dass die Erfolgschancen sehr gering
wären, weil der Gerichtshof in Kompetenzfragen
in der Regel die Kommission
unterstützt. Von den oben genannten
Rechtsfragen wurde bisher nur die erste
dem Gerichtshof vorgelegt - nicht von einem
Kläger, sondern von einem irischen
Gericht. Der Gerichtshof hat der Kommission
recht gegeben. Der Gerichtshof
schützte auch die EZB gegen eine Klage
der Nachrichtenagentur Bloomberg: Die
EZB braucht Untersuchungsergebnisse
zum illegalen Eurobeitritt Griechenlands
nicht offenzulegen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
wird gemeinhin als „Motor der europäischen
Integration“ bezeichnet. Das
gilt sowohl für die Marktintegration als
auch für die politische Integration, das
heißt: Zentralisierung der Politik. Es ist jedoch
nicht Aufgabe eines Gerichts, ein politisches
Programm voranzutreiben, sondern
das vorhandene Recht unparteiisch
auszulegen. Wie ist die Zentralisierungstendenz
des Gerichtshofs zu erklären?
Die Politische Ökonomie des Rechts bietet
im Wesentlichen drei Erklärungen an:
Erstens könnte es sein, dass die Richter
von der Regierung des Heimatlandes, die
sie vorgeschlagen hat, abhängig sind, da
sie wiederernannt werden wollen. Eine
Amtszeit beträgt sechs Jahre, aber im
Durchschnitt bleiben die Richter 9,3 Jahre
am Gerichtshof. Diese Erklärung scheidet
aber aus, denn der Gerichtshof gibt in 69
Prozent der strittigen Fälle nicht der Ratsmehrheit,
also den Regierungen, sondern
der Kommission recht, wie Alec Stone
Sweet und Thomas Brunell gezeigt haben.
Die zweite mögliche Erklärung wäre
„Selbstselektion“: Die meisten Menschen
beschäftigen sich lieber mit Dingen, die
sie schätzen, als mit Dingen, die sie ablehnen.
„Euromantiker“ spezialisieren sich
eher im Europarecht als „Euroskeptiker“.
Sie können sich auch eher für eine Tätigkeit
am Gerichtshof der EU begeistern.
Die dritte Erklärung hat mit dem
Machtinteresse der Richter zu tun. Die
EU-Richter vergrößern ihr Ansehen und
ihren Einfluss, indem sie der EU mehr
Kompetenzen zusprechen.
Was ist zu tun? Es wäre falsch, die Unabhängigkeit
der Richter zu beschränken,
denn die Richter sollen frei und unparteiisch
urteilen. Die politisch-ökonomische
Lösung besteht nicht darin, die Entscheidungsfreiheit
der Akteure zu beschränken,
sondern ihre Anreize zu entzerren.
Das Zentralisierungsinteresse des Gerichtshofs
sollte dadurch unschädlich gemacht
werden, dass ein „Subsidiaritätsgericht“
vorgeschaltet wird, das darüber entscheidet,
ob die Klage das Subsidiaritätsprinzip
betrifft. Wenn ja, entscheidet es
selbst; wenn nein, lässt es den Gerichtshof
entscheiden. Das ist der Vorschlag
der European Constitutional Group. Um
die Selbstselektion zu bremsen, schlägt
die Gruppe vor, dass die Richter des Subsidiaritätsgerichts
von den Verfassungsgerichten
der Mitgliedstaaten entsandt werden
sollten und nach Ablauf ihrer Amtszeit
dorthin zurückkehren müssten.
Schließlich könnte die Selbstselektion
dadurch begrenzt werden, dass von allen
Kandidaten richterliche Erfahrung verlangt
wird. Zurzeit erfüllt nur eine Minderheit
der EU-Richter diese Bedingung.
Selbst wenn es nicht zur Gründung eines
Subsidiaritätsgerichts kommt, wäre
schon viel gewonnen, wenn alle Richter
des Gerichtshofs richterliche Erfahrung
besäßen und von den höchsten Gerichten
ihrer Heimatländer entsandt würden.

Professor Dr. Roland Vaubel hat einen Lehrstuhl
für Politische Ökonomie an der Universität
Mannheim und ist Autor zahlreicher Untersuchungen
zur Europäischen Union und zur
Verfassungsökonomik.

1 Kommentar:

  1. Wir sollen man zusehen, dass die ICSID Klage in Washington voranschreitet...
    Hat jemand diesbezüglich aktuelle INFOS von der SdK oder Gröpper???

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