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Freitag, 11. Januar 2013

Gericht stellt EZB Klage gegen Anleihekauf zu


Kritik an der GeldpolitikGericht stellt EZB Klage gegen Anleihekauf zu

 ·  Der Berliner Verein „Zivile Koalition“ klagt gegen die Politik der Europäischen Zentralbank. Ein EU-Gericht fordert die Notenbank nun auf, Stellung zu beziehen.
Das Europäische Gericht hat der Europäischen Zentralbank eine Klage gegen deren Programm für den potentiell unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen zugestellt. Der Klage (Az. T-492/12) des Berliner Vereins „Zivile Koalition“ haben sich nach Auskunft des in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichts (EuG), einer Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), 5217 Kläger angeschlossen.
Ziel der Klage sei es, den Beschluss des EZB-Rates vom 6. September rückgängig zu machen, sagte am Freitag Beatrix von Storch, eine der Klägerinnen der „Zivilen Koalition“. Die EZB beschloss damals unter Auflagen zugunsten der Krisenländer potentiell unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Bisher wurde dieses Programm nicht angewendet.

EZB muss in zwei Monaten Stellung beziehen

Die EZB hat nun zwei Monate Zeit auf die Klage zu erwidern, worauf die Kläger mit einer Gegenerwiderung antworten können. Danach kann es zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Ein Sprecher des Europäischen Gerichts wies allerdings darauf hin, dass mit der Zustellung einer Klage noch nicht über deren Zulässigkeit entschieden sei. Die EZB reagierte bisher noch nicht auf Anfragen zur Klage.

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