Hallo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "so gehts einem, wenn man seine Verurteilungen aus ..." hinterlassen:
Schiedsgerichtsverfahren
Erfreuliche Nachrichten gibt es derweil bezüglich des geplanten
Schiedsgerichtsverfahrens gegen Griechenland zu berichten. Wir sind mittlerweile
mit einer renommierten international tätigen Kanzlei in Gesprächen über das
Schiedsverfahren und stehen kurz vor der Fertigstellung des Klagemodells. Wir
erwarten hier spätestens bis Ende Januar 2013 eine endgültige Entscheidung.
Nachdem zuvor die von uns angesprochenen Kanzleien zwar hohe
Erfolgsaussichten gesehen haben, aber aufgrund interner Richtlinien das Mandat
nicht annehmen durften, da europäische Kollegen der Kanzleien für die Gegenseite
(EFSF, Banken) aktiv waren, konnten wir in den letzten Tagen deutliche
Fortschritte in der Angelegenheit verzeichnen.
Wir betrachten eine Klage vor dem Schiedsgericht als sehr interessant, da wir dieser
sehr hohe Erfolgsaussichten zubilligen. Für die Betroffenen ist hierbei wichtig zu
wissen: Es ist nicht möglich, an der Schiedsgerichtsklage teilzunehmen, wenn Sie
gleichzeitig ein juristisches Verfahren gegen Griechenland vor einem ordentlichem
Gericht anstrengen!
Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur
Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter
info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
München, 4.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten
Anleihen Griechenlands!
Von Hallo am 9. Januar 2013 11:43 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Die Klagen gegen die Banken, wegen deren Untreue, sind von der Einschränkung bezüglich der Zulassung zum ICSID Gericht, ausdrücklich ausgenommen!!!
AntwortenLöschenHierbei handelt es sich um separate Straftatbestände... mit dementsprechenden Schadensersatzansprüchen gegen die Bank!