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Montag, 7. Januar 2013

HB FT: "Nackenschlag für das Schweizer Steuerparadies"

Montag, 07. Januar 2013
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"Nackenschlag für das Schweizer Steuerparadies"
Die Schweizer Traditionsbank Wegelin hat gestanden, US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung behilflich gewesen zu sein. (Finance Today berichtete) Das Institut zahlt eine Strafe in zweistelliger Millionenhöhe - und bestätigt das eigene Aus: "Wegelin wird nach dem Abschluss des US-Verfahrens das Bankgeschäft einstellen." » Handelsblatt Das sei das unrühmliche Ende einer Traditionsbank, kommentiert die » Berliner Zeitung. Das war es dann, nach fast drei Jahrhunderten Bankgeschichte, schreibt die » Zeit. Die Bank glaubte sich unverwundbar, als sie US-Kunden half, Steuern zu hinterziehen, meint die » Süddeutsche Zeitung. Nun sei das Gegenteil bewiesen. Die dem US-Fiskus entgangenen mutmaßlichen Steuereinnahmen liegen bei "läppischen" 20 Millionen Dollar, berichtet die » Neue Zürcher Zeitung. Die Bank habe für einen Pappenstiel ihre Existenz verspielt. Doch Wegelin verabschiedet sich mit einem großen Knall: Die aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung amerikanischer Bürger sei "in der Schweizer Bankenindustrie üblich gewesen", erklärte Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer gegenüber den US-Behörden. Bisher hatten Schweizer Banken ein Mitwissen und eine Verantwortung des Managements für das Vorgehen ihrer Kundenberater stets abgelehnt. » Basler Zeitung Für den Schweizer Bankenrechtler Peter V. Kunz haben die Wegelin-Leute "feige gehandelt". Die älteste Schweizer Bank werde geradezu Kronzeugin gegen ihre ehemaligen Kollegen. » 20 Minuten Und die » Handelszeitung kommentiert: "Alle in Deckung!" Die übrigen betroffenen Banken hofften mit einer Verhandlungslösung den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Ein Nackenschlag für das Schweizer Steuerparadies, schreibt der » Stern. Der » Spiegel unkt sogar: "Der Streit könnte zum Ende des Bankgeheimnisses führen." Die » Neue Zürcher Zeitung sieht das anders: Experten glauben, dass die Aussage von Wegelin keine Konsequenzen für andere Institute habe. Sie sei vor Gericht für andere Fälle gar nicht verwendbar, meint etwa Scott Schumacher, Rechtsprofessor an der University of Washington in Seattle

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