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Donnerstag, 16. Januar 2014

Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus scheine, im Nachhinein betrachtet, eine Art Türöffner zu den Kontodaten gewesen zu sein, sagt eine Sprecherin der neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff. "In der Praxis, so zeigen Prüfungen der Aufsichtsbehörden, fehlen oftmals die Begründungen für den konkreten Abruf. Auch Benachrichtigungen der Betroffenen unterbleiben", berichtet die Sprecherin.



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Staat durchleuchtet immer mehr private Konten

Zahl der Abfragen legt sprunghaft zu - Gerichtsvollzieher nutzen neue Chancen

Börsen-Zeitung, 16.1.2014jur München - Staatliche Stellen haben den Bürgern hierzulande im Jahr 2013 ganz besonders genau auf die Finger geschaut und so viele private Konten durchleuchtet wie nie zuvor. Um stattliche 43 % stieg die Zahl der Kontenabfragen im vergangenen Jahr, wie aus Zahlenmaterial der Finanzaufsicht BaFin und des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Mehr als 260 000 Mal wurde demnach für Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden, aber etwa auch für Behörden, die für die Genehmigung von Bafög oder Wohngeld zuständig sind, ein Kontenabruf durchgeführt. Festgestellt werden dabei aber nur die sogenannten Stammdaten, etwa die Kontonummer, der Tag der Errichtung und Auflösung oder die Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber. Die Höhe des Kontostands oder Kontobewegungen werden nicht übermittelt.
Die Zahl der Kontenabfragen steigt seit Jahren stetig an. Das besonders starke Plus im vergangenen Jahr ist jedoch darauf zurückzuführen, dass seit Januar 2013 auch Gerichtsvollzieher dazu berechtigt sind, ein entsprechendes Auskunftsersuchen zu stellen. Diese nutzten die neuen Möglichkeiten zuletzt in großem Umfang, etwa wenn ein Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachkommt.
Die Banken wettern seit Jahren gegen die Zunahme der Durchleuchtungen. Ursprünglich als Instrument zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung konzipiert, gehe es mittlerweile meist um allgemeine Verbrechensbekämpfung, so der Spitzenverband Deutsche Kreditwirtschaft auf Nachfrage der Börsen-Zeitung. Obwohl Strafverfolgung eine originär staatliche Aufgabe sei, müssten Banken und Sparkassen die Kosten tragen.
Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus scheine, im Nachhinein betrachtet, eine Art Türöffner zu den Kontodaten gewesen zu sein, sagt eine Sprecherin der neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff. "In der Praxis, so zeigen Prüfungen der Aufsichtsbehörden, fehlen oftmals die Begründungen für den konkreten Abruf. Auch Benachrichtigungen der Betroffenen unterbleiben", berichtet die Sprecherin.
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Börsen-Zeitung, 16.01.2014, Autor jur München, Nummer 10, Seite 1, 275 Worte

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