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Donnerstag, 9. Januar 2014

Doch zeigt es, dass sich ein Schweizer Bankkunde erfolgreich gegen die Lieferung seiner Daten wehren kann, wenn er sich auf Schweizer Recht beruft. Das Urteil ist wichtig für den Rechtsstaat und den Finanzplatz.

Ein wichtiges Urteil für Finanzplatz und Rechtsstaat

Zoé Baches ⋅ Wie können eigentlich durch das Schweizer Bankgeheimnis geschützte Daten von amerikanischen Kunden
rechtlich korrekt an den US-Fiskus geliefert werden? Diese komplexe Problematik beschäftigt seit fast fünf Jahren – im Februar
2009 wurden 285 UBS-Kundendossiers in die USA geschickt – Horden von Schweizer Juristen, Politikern und Bankern. Um jene
und die folgenden Lieferungen zu ermöglichen, wurden seither Rechtsgrundsätze angepasst und teilweise auch gebeugt. Bis
heute ist es aber so, dass die Schweiz eben nicht in jedem Fall, der einen US-Bürger mit unversteuertem Geld betrifft, Amtshilfe
leisten kann. Das Schweizer Gesetz muss auch im Fall der erst seit wenigen Jahren zugelassenen Gruppenanfragen einen
Unterschied zwischen dem Verdacht auf «Betrugsdelikte und Ähnlichem» und demjenigen auf Steuerhinterziehung machen.
Das am 8. Januar publizierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat dies in Erinnerung gerufen.
Viele Banken und Behörden werden ungern davon hören. «Steuersünde» gilt heute als verwerflich, die Unterscheidung zwischen
Hinterziehung und Betrug ebenfalls. Auch besteht die Angst, die USA könnten, wie im Steuerstreit schon mehrmals geschehen,
drastisch reagieren. Doch ein Rechtsstaat muss sich auf das bestehende Gesetz berufen. Erst wenn die USA das neue
Doppelbesteuerungsabkommen unterschreiben, wird die Steuerhinterziehung amtshilfefähig. Zwar besteht die Möglichkeit, dass
neue Gesuche an weitere Banken eine grössere Zahl von Beschwerden betroffener US-Kunden auslösen könnten. Praktisch alle
amerikanischen Kunden sind allerdings heute beim US-Fiskus deklariert, womit sich wohl auch praktisch alle Kundendaten in
den USA befinden dürften.
In der Praxis dürfte das Urteil deshalb wenig Relevanz haben. Doch zeigt es, dass sich ein Schweizer Bankkunde erfolgreich
gegen die Lieferung seiner Daten wehren kann, wenn er sich auf Schweizer Recht beruft. Das Urteil ist wichtig für den
Rechtsstaat und den Finanzplatz.

http://www.nzz.ch/wirtschaft/kommentare/urteil-im-fall-amtshilfegesuch-wichtig-fuer-finanzplatz-und-rechtsstaat-1.18217458


1 Kommentar:

  1. Da haben wirs ja.:

    http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_03/01/2014_534554

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