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Sonntag, 19. Oktober 2014

die 62.000 EUR Frage.....(bei 12.000 EUR Einsatz realen Geldes um 50.000 Nennwert zu beegen)

die 62.000 EUR Frage.....

"Gewinn" 30.000 EUR  (100% - durch Restrukturierung erlangt) und Kosten für 3  Instanzen LG, OLG, BGH......

und das ganze aus 50.000 EUR Nennwert Solarworld-Altanleihen....

nicht für jedermann geeignet....(insbesondere nicht für schwachbrüstige dorfanwälte wie jackk11 mit anwltsschlampe sarah1 am rockzipfel....)



4 U 97/14 
2 18 O 429/13 
Landgericht Frankfurt am Main
Verkündet am 17.9.2014

Die Revision war nach § 543 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 ZPO zuzulassen, da die 
Frage, ob der Kündigungsgrund des § 9 Abs. 1 e der Anleihebedingungen auch bei 
einem Änderungsverfahren nach §§ 5 ff. SchVG gegeben ist, von grundsätzlicher 
Bedeutung ist und zudem die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ange
sichts abweichender untergerichtlicher Entscheidungen eine Entscheidung des Revi
sionsgerichts erfordert. 

3 Kommentare:

  1. Mit Rechnen und Mathe scheints ebenso zu hapern wie mit Jura.
    Kauf 50.000 Nominal der alten Anleihe für 12.000,00 Euro.
    Abschlag nach Restrukturierung war nach eigener Aussage (siehe unten) 60%.
    Das heisst nach Adam Riese, dass die ursprünglichen 50.000 Nominal nun nur noch Euro 20.000 (40%) bei vollständiger Rückzahlung wert sind (ohne Zinsen und Stückzinsen).
    Gewinn somit Euro 8.000,00.
    Dabei unberücksichtigt die Verfahrenskosten von ca. 32.000 Euro, falls der BGH das OLG Urteil aufhebt, was angesichts BGH II ZR 381/13 wahrscheinlich erscheint.
    Ebenso unberücksichtigt, dass durch BGH II ZR 381/13 die anderen Verfahren gegen weitere Schuldner aus der Mittelstandsbranche (Carpevigo, ATU, MS Deutschland usw.usw.) mit grosser Wahrscheinlichkeit ebenfalls verloren werden mit weiteren hohen Verfahrenskosten.
    Für irgendwelche Siegesmeldungen ist es daher-wieder einmal- viel zu früh.

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  2. judex non calculat...und du dorfdeppanwalt namens jack11 in bürogemeinschaft mit der anwaltsschlampe sarah1 kannst schon garnicht rechnen und auch den rechenansatz nicht kapieren....

    sachverhalt OLG: kauf zu 22%.....d.h. 50.000 kosten 11.000 und nicht 12.000 du dappes....

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  3. Du Vollidiot kannst noch nicht mal lesen was du selbst geschrieben hast.#Geschweige denn Rechnen.
    Setzen 6!

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