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Dienstag, 21. Oktober 2014

Distressed Debt Investoren....Achtung...aufgepasst bei PremiumDepot Commerzbank.....(bei Renten mindestens auf den Nennwert)

C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Verbraucher und Kunden, die keine Verbraucher sind
I. PremiumDepot
Beim Depotmodell PremiumDepot fällt nur ein Pauschalentgelt an, das an die Stelle der sonst üblichen Entgelte für jede
Auftragsausführung und für die Depotverwahrung tritt.
1. Pauschalentgelt
Pauschalentgelt 1,45 % p. a. inkl. anteiliger USt.
Mindestentgelt 145,00 EUR p.Q. inkl. anteiliger USt.
Berechnungsgrundlage ist der Kurswert des Depots (bei Renten mindestens auf den Nennwert). Die Berechnung erfolgt
taggenau.
Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Besteht das PremiumDepot nicht für ein volles Kalenderquartal, wird das
Entgelt
einschließlich des Mindestentgelts entsprechend der Laufzeit anteilig berechnet.
Das Entgelt entfällt auf die Beratung und die Depotverwahrung einerseits und die Umsätze in Wertpapieren (Transaktionskosten)
andererseits. Nach aktueller Rechtslage sind die Beratung und Depotverwahrung umsatzsteuerpflichtig (derzeit 50 %
des Netto-Pauschalentgelts) und die Umsätze in Geschäften mit Wertpapieren umsatzsteuerfrei. Bei Änderung der Rechtslage
ist die Bank zu einer Änderung und entsprechenden Nachbelastung
der Umsatzsteuer berechtigt. Für in Deutschland
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatanleger berücksichtigt die Bank – vorbehaltlich einer Änderung der Auffassung
der Finanzverwaltung – den Transaktionskostenanteil (derzeit 50 % des Pauschalentgelts inkl. anteiliger Umsatzsteuer) im
Verrechnungstopf „Sonstige“.

S 10 oben

https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/preis_leistungsverzeichnis.pdf

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