Die Umschuldung Griechenlands trifft bis zu 20 000 deutsche Anleger. Viele wollen jetzt klagen. Sie brauchen einen langen Atem - und viel Geld. Von Melanie Amann
Daniel Bauer will sich gleich mit mehreren Staaten auf einmal anle- gen: Er ist Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), und sein Verband will nicht kampflos hinnehmen, dass Griechenland per Umschuldung einen Teil seiner Schulden loswerden will.
Ein weiterer Gegner soll der deutsche Staat sein: Mitglieder der Bundesregierung hätten die Anleger zu lang in der Sicherheit gewiegt, dass es keinen „Haircut“ geben werde.
Drittens sollen die Notenbanken Kläger dafür entschädigen, dass sie sich selbst nicht am „Haircut“ beteiligten - und so den Preis der Umschuldung für die anderen Gläubiger in die Höhe trieben.
Die SdK will nur Privatanleger als Kläger sammeln, aber auch Banken oder Hedgefonds könnten diesen Weg einschlagen
„Es hat sich schon eine dreistellige Zahl klagewilliger Anleger geneidet“, berichtet Sdk-Mann Bauer. Die meisten seien im Rentenalter, ihre Forderungen lägen zwischen 30 000 und 70 000 Euro.
Mit den Musterklagen will die SdK die Kosten der Prozesse drücken. Wenn man Gesamtforderungen über 30 Millionen Euro zusammen bekäme, sagt Bauer, dürften die Kosten bei etwa 1 Million Euro liegen
Für die Erfolgschancen ist zunächst wichtig, nach welchem Recht die Anleihen begeben wurden. Davon hängt ab, wo der Gerichtsstand ist. „Wir setzen alles daran, vor deutsche Gerichte zu kommen“, sagt Bauer. Vor heimischen Gerichten hätte der griechische Staat größere Chancen, sich auf einen Staatsnotstand zu berufen. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht dieses Notstandsrgument im Fall von Staatsanleihen abgeschmettert: Wenn der Staat sich verschulde wie Privatleute, müsse er auch so haften - und für Privatleute gebe es kein Notstandsargument. Doch 90 Prozent der Griechenland-Anleihen unterliegen griechischem Recht, was Klagen hierzulande verhindert.
Wer vor nationalen Gerichten scheitert, kann sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden und eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Europas Menschenrechtskonvention rügen. „Zu diesem Bereich gibt es wenig Rechtsprechung des Gerichtshofs“, warnt Hochschullehrer Tietje. Aber die bisherigen Urteile zeigten, dass der Gerichtshof Staaten einen großen Spielraum bei der Abwägung privater Belange und denen der Allgemeinheit gibt. „War die Umschuldung nicht offensichdich unverhältnismäßig, dann sind die Chancen gering.“
Na ja, was Tietje da sagt, davon würde ich mich nicht entmutigen lassen.
Der Artikel ist noch länger....holt euch am Kiosk (so ihr nicht Abonent seid) die SonntagsFAZ. Sie ist auf jeden Fall lesenswert....
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