ist von entscheidender Frage ob die Staatsanleihen GGB (greek government bonds) unter Artikel 8 fallen.
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Vom 4. April 1963Artikel 8
(1) Der Ausdruck „Kapitalanlagen" umfaßt alle Vermögenswerte, insbesondere, aber nicht aussdiließlihi:
a) Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte wie Hypotheken, Pfandrechte, Nießbrauch oder dergleidien;
b) Anteilsrechte an Gesellsdiaften und andere Arten von Beteiligungen;
c) Ansprüche auf Geld oder Leistungen, die einen wirtschaftlichen Wert haben;
d) Urheberrechte, Rechte des gewerblidien Eigentums, tedinische Verfahren, Handelsnamen und good will;
e) Konzessionen.
Eine Veränderung in der Form, in der Vermögenswerte angelegt werden, läßt ihre Eigenschaft als Kapitalanlage im Rahmen einer erteilten Genehmigung unberührt.
(2) Der Ausdruck „Erträgnisse” bezeichnet diejenigen Beträge, die auf eine Kapitalanlage für einen bestimmten Zeitraum als Gewinnanteile oder Zinsen entfallen,
(3) Der Ausdruck „Staatsangehörige" bezeichnet
a) in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland: Deutsche Im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland;
b) in bezug auf das Königreich Griechenland: Griechen im Sinne der Verfassung und der Gesetze Griechenlands.
(4) Dei Ausdruck „Gesellschaften" bezeichnet jede juristische Person sowie jode Handelsgesellschaft oder sonstige Gesellschaft oder Vereinigung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines der Verlragsstaaten hat und nach dessen Gesetzen zu Recht besteht, gleichviel ob die Haftung ihre»- Gesellschafter, Teilhaber oder Mitglieder beschränkt oder unbeschränkt und ob ihre Tätigkeit auf Gewinn gerichtet ist oder nicht.
Hier ist eure Mitarbeit gefordert. Macht euch Gedanken zur Auslegung des Artikel 8 und sucht Kommentierungen in wissenschaftlichen Arbeiten oder in Urteilen dazu.
Hallo Rolf,
AntwortenLöschen"...alle Vermögenswerte, insbesondere, aber nicht ausschließlich..."
Damit ist eigentlich alles gesagt. Die folgende Auflistung konkretisiert bestimmte Vermögenswerte, aber listet nicht alle auf.
Daß eine Anleihe einen Vermögenswert darstellt sollte unstreitig sein. Und da Artikel 8 "alle Vermögenswerte" abdeckt fallen die Greek Bonds somit auch darunter.
Aldy
Ich bin mir leider nicht so sicher.
LöschenWENN es sich um eine geschütze Investition handelt, DANN fallen o.g. Ansprüche darunter, aber OB Staatsanleihen als Investition gelten, ist nicht so eindeutig.
Bankguthaben fallen z.B. lt. Banz, Michael:
Völkerrechtlicher Eigentumsschutz durch
Investitionsschutzabkommen: insbes. d. Praxis d.
Bundesrepublik Deutschland seit 1959 / nicht darunter.
Die Entscheidung, ob es ein "BIT-Fall" ist, wird wohl unter den Kriterien der entsprechenden Schiedsstellen getroffen werden und z.B. die ICSID ist dort recht eindeutig in ihren Vorgaben:
"Thus, for the Salini tribunal, the distinction between investment and a mere commercial transaction had nothing to do with the form of the parties’ agreement (after all, projects that are indisputably investment-related, such
as the establishment and operation of a factory or hotel complex, are often governed by contract documents that allocate risks as the investor and Host State see fit). Rather, certain contractual relations are excluded from ICSID jurisdiction due to their economic essence: because they are ephemeral, speculative (in the sense that a profit will be realized with little or no sacrifice from the foreign actor), or eminently predictable in outcome (like a
sale of goods, where the costs and revenues are known in advance). "
5 Kriterien:
"First, investment projects tend to have an extended duration. Thus, onetime sales or purchases of goods or short-term commercial credits would normally not be investments."
"Second, investments normally display a certain regularity of profit and return"
"Third, ... assumption of some form of risk by both
parties."
"A fourth feature is that the commitment be substantial"
"The final factor is ‘the operation’s significance for the Host State’s development."
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Rubins, The notion of investments, Arbitrating foreign investment disputes, the hague, kluwer law internationals 2004
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Da war doch irgendetwas mit Polen und dann sind die Italiener wohl gegen Argentinien über den Schiedsgerichtsweg unterwegs.
Rufen die das ICSID-Gericht an oder ein anderes?