Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 24. März 2012

Mein Schreiben an das BMF vom 11.3.2012....damit ihr besser versteht, warum das Antwortschreiben des BMF nichtsagend ist und

  im Deutschaufsatz die Note mangelhaft erhalten hätte (Thema verfehlt)

Die BIT-Geschichte GRI-DE ist wohl sehr brisant....deswegen wohl kein Wort dazu...mittlerweile ist mir auch klar geworden, das das BMWi zuständig ist.

 Mein Brief ans BMF vom 11.3.2012
---------------------------------
Enteignung durch widerrechtliche, rückwirkende Änderungen der Anleihebedingungen bei GGB / Anrufung des BIT DE-GRI von 1961/63 / bevorzugte Behandlung der EZB in Mrd-Höhe


An das

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 0
Fax: 03018 / 682 - 32 60

SgDuH,

mit den zu erwartenden Depotbuchungen am Montag, den 12.3.2012 wird die Enteignung aus dem PSI der griechischen Anleihebesitzer in der nominalen Höhe von 53,5 % (in NPV-Werten von ca 78%) vollzogen.

Grundlage ist der Greek-Bondholder-Act (Law 4050/2012) der wider jeglichem Recht, insbesondere Vertragsrecht die sog. CAC in die ALB der nach griechischen Recht aufgelegten Anleihen (etwa 93% des GRI-Bonduniversums) einfügt.

Die EZB ist im Umfang von über 55 Mrd. € zum vorrangigen Gläubiger gemacht worden. Dies wird sicherlich rechtlich in Frankfurt herausgefordert werde.



Das ganze geschah und geschieht unter den wohlwollenden Augen der EU (27 Nationen) und insbesondere der EU-Gruppe (17 Nationen).

Ich bitte Sie dringend darum mir zu erläutern, wie das  BIT DE-GRI von 1961/63 an- bzw. aufgerufen werden kann und ob meine Auffassung richtig ist, dass griechische Staatsanleihen mit in den Schutz diese BIT einbezogen sind.



Viele Grüsse

Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
D-64367 Mühltal
Tel +49 (0) 6151 14 77 94
Fax +49 (0) 6151 14 53 52
rolfjkoch@web.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen