Die BIT-Geschichte GRI-DE ist wohl sehr brisant....deswegen wohl kein Wort dazu...mittlerweile ist mir auch klar geworden, das das BMWi zuständig ist.
Mein Brief ans BMF vom 11.3.2012
---------------------------------
Enteignung durch widerrechtliche, rückwirkende Änderungen der Anleihebedingungen bei GGB / Anrufung des BIT DE-GRI von 1961/63 / bevorzugte Behandlung der EZB in Mrd-Höhe
An das
Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 0
Fax: 03018 / 682 - 32 60
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 0
Fax: 03018 / 682 - 32 60
SgDuH,
mit den zu erwartenden Depotbuchungen am Montag, den 12.3.2012 wird die Enteignung aus dem PSI der griechischen Anleihebesitzer in der nominalen Höhe von 53,5 % (in NPV-Werten von ca 78%) vollzogen.
Grundlage ist der Greek-Bondholder-Act (Law 4050/2012) der wider jeglichem Recht, insbesondere Vertragsrecht die sog. CAC in die ALB der nach griechischen Recht aufgelegten Anleihen (etwa 93% des GRI-Bonduniversums) einfügt.
Die EZB ist im Umfang von über 55 Mrd. € zum vorrangigen Gläubiger gemacht worden. Dies wird sicherlich rechtlich in Frankfurt herausgefordert werde.
Das ganze geschah und geschieht unter den wohlwollenden Augen der EU (27 Nationen) und insbesondere der EU-Gruppe (17 Nationen).
Ich bitte Sie dringend darum mir zu erläutern, wie das BIT DE-GRI von 1961/63 an- bzw. aufgerufen werden kann und ob meine Auffassung richtig ist, dass griechische Staatsanleihen mit in den Schutz diese BIT einbezogen sind.
Viele Grüsse
Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
D-64367 Mühltal
Tel +49 (0) 6151 14 77 94
Fax +49 (0) 6151 14 53 52
rolfjkoch@web.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen