Das griechische Zivilprozessrecht ist stark vom deutschen Verfahrensrecht beeinflusst18,
wenngleich sich in neuerer Zeit auch angloamerikanische Einflüsse zeigen19.
Die Zivilprozessordnung von 1835 stammt aus der Feder von Georg von
Maurer und war - eine besondere Merkwürdigkeit - ursprünglich in deutscher
Sprache abgefasst.
1967/1971 fand eine große Zivilprozessreform statt20. Die Grundprinzipien des
griechischen Zivilprozessrechts entsprechen denen des deutschen Zivilverfahrens.
aus meiner neusten Erwerbung (99 €) (S 250):
Rechtsverfolgung im Ausland: Prozessführung vor ausländischen Gerichten und Schiedsgerichten (de Gruyter Handbuch) [Gebundene Ausgabe] Rolf A. Schütze
Aus der Amazon.de-Redaktion
Das Buch behandelt Probleme des ausländischen und internationalen Zivilprozessrechts einschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit. Der Titel hält, was er verspricht: Der inländische Jurist erhält nämlich eine praktische Hilfestellung bei der Rechtsverfolgung (und Rechtsverteidigung) im Ausland. Behandelt werden unter anderem Immunität und internationale Gerichtsbarkeit, anwaltliche Vertretung, Zustellungswesen, Beweisverfahren und Kostenfragen. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile und die Abwehr ausländischer Verfahren durch inländische Klageerhebung werden, der Bedeutung dieser Themen für den deutschen Leser entsprechend, mit der gebotenen Ausführlichkeit in eigenständigen Kapiteln abgehandelt. Länderberichte zur Rechtslage in den wichtigsten Industrienationen, die auch Ausführungen zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher Urteile enthalten, runden das überaus informative Werk ab. Der durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannte Autor findet erfrischend deutliche Worte, wenn es gilt, Fehlentwicklungen des internationalen Zivilverfahrensrechts zu geißeln. ("Die (EU-)Zuständigkeitspolitik orientiert sich ... in nunmehr fast unerträglicher Weise am Verbraucherschutz.") Darüber hinaus zeugen instruktive Beispiele von Insider-Wissen. In dieselbe Richtung weisen verschiedene Praxistipps, z. B. zum Abschluss internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen oder zur Auswahl des ausländischen Prozessanwalts.Selbstverständlich werden dabei auch heikle Fälle nicht ausgespart. Exemplarisch sei auf die Ausführungen zur Haftung des Anwalts (und Möglichkeiten ihrer Beschränkung) für Beratung im ausländischen Recht verwiesen. Diese Praxisorientierung wird durch zahlreiche Arbeitshilfen abgerundet, die von Literatur- und Rechtsquellenübersichten über Staatenkataloge zur Verbürgung von Gegenseitigkeit nach § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bis hin zu den Kosten institutionalisierter Schiedsgerichte reichen. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Gesetzesstand, insbesondere zur am 01.03.2002 in Kraft getretenen EU-VO über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Abl. EG Nr. L 12 vom 16.01.2001). --RA Claudia von Selle -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
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