Zitat:
Und der Einzelne kann selbstverständlich selbst tätig werden. Die unabhängigen Schiedsgerichte gäbe es ja nicht, wenn die Staaten die Probleme lösen würden. Deren Entscheidungen sind sogar bindend. Der wesentliche Nachteil ist: Es ist teuer, richtig teuer und die eigenen Kosten werden in der Regel nicht ersetzt. |
Das einzige Problem ist, dass man die BRD nicht zwingen kann, ein Schiedverfahren zu führen. Wenn sie es nicht macht, kommt es auf die Qualität der Begründung der Ablehung an. Als Anleger muss man sich auf ein BIT verlassen können. Wenn einen die BRD hängen lässt, sollte man durchaus prüfen, ob man Schadensersatz geltend machen kann.
Jedenfalls ist dies derzeit die einzige rechtstechnische Option, die überhaupt eine Erfolgschance hat.
Mein in rolfs blog veröffentlicher Musterantrag ans BMWi hängt nochmals dran ...
Es sollten möglichst viele von euch einen Antrag auf "BIT-Aktivierung" stellen ...
Der Musterantrag ist leider für Normalsterbliche ohne besondere Zugriffsrechte nicht einsehbar. Bitte geben Sie einen brauchbaren Link.
AntwortenLöschenvielen Dank,
Bernd