Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 19. März 2012

Interessante links zum BIT / GRC und Vorgaben für Einschränkungen dieser Regeln durch eigene, nationale Regeln:

Autor: investorgo
Datum: Heute, 19:12
Auch ganz interessant:;

http://www.emrk.at/grc.htm#KAPITEL_I Artikel 17
Die GRC sind anwendbares Recht und den nationalen Entscheidungen für Staaten in der EU übergeordnet.

Vorgaben für Einschränkungen dieser Regeln durch eigene, nationale Regeln:
(http://www.europarecht.nomos.de/file..._EuR_12_01.pdf, Seite 8):

1. Regel muss im nationalen Recht bestehen, d.h. es müsste irgendwo im Griechischen
Rechtssystem eine Enteignung schon immer möglich sein. Die Verfassung sagt etwas anderes.
2. Diese Regel muss im Vorfeld einsehbar gewesen sein (z.B. im EU-Amtsblatt veröffentlich worden sein)
3. Sie darf nicht überraschend sein

Alle drei Punkte sind mit dem Vorgehen der Griechen bzw. Troika nicht erfüllt.
 

1 Kommentar:

  1. Sehr geehrter Herr Koch,
    vielen Dank für Ihren Blog. Ich hoffe, dass ich in den nächsten Wochen hier erfahre, wie das Schurkenstück weitergeht, das die griechische regierung mit Unterstützung der unsrigen inszeniert hat. M. E. wären folgende Fragen zu klären, zu denen Sie vielleicht schon was wissen:
    1.) Die nachträgliche Einfügung der CAC ist möglicherweise mit EU-Recht unvereinbar. Dazu müsste aber eine Klage vor einem EU-Gericht erfolgen. Wer kann hier klagen - Einzelpersonen oder nur Staaten? Wenn nur Staaten klagen können, wäre es eine Pflichtverletzung unserer regierung, wenn sie das nicht tut? Wenn Einzelpersonen oder Organisationen klagen können - wissen Sie von einem solchen Vorhaben?
    2.) Bei verletzung des BIT (Vertrag von 1961) müssen sich die Staaten ins Benehmen setzen und ggf. ein Schiedsgericht anrufen. Hier wäre also der Aussenminister in der Pflicht. Sie haben ihn dazu aufgefordert - was hat er darauf geantwortet. Die Öffentlichkeit hat vielleicht ein Interesse daran zu erfahren, wie sich unser Minister zur Frage des Schutzes des Eigentums deutscher Sparer stellt. Insbesondere, da er einer Partei angehört, die vorgibt, gerade die Interessen der Leistungserbringer zu vertreten.
    3.) Ich habe das Argument gehört, dass es sicht nicht um eine Enteignung handelt, da die Einfügung der CAC ja von den Gläubigern selbst beschlossen worden sei. Man kann dagegen argumentieren, dass die Aktivierung der CAC nicht zwangsläufig erfolgte, sondern einen eigenen Beschluss der Athener Regierung darstellt.
    4.) Bis zum heutigen Zeitpunkt sind die EFSF-Papiere anscheinend nicht handelbar. Ich bekomme jedenfalls an keiner deutschen Börse einen Kurs. Was ist da los, und wird sich das ändern?
    viele Grüsse,
    BD

    AntwortenLöschen