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Sonntag, 25. März 2012

etwas kleingedrucktes ist leider notwendig / Abtretung von Schadensersatzansprüchen

Schlagwortartig einige Punkte die in die Abtretungsvereinbarung des durch die Zwangsenteignung entstandenen Schadens aufgenommen werden müssen:

mitwirkungsverpflichtung auch nach der abtretung um den abtretungszweck (durchsetzen der schadensersatzforderung) zu erzielen

wenn ein punkt der vereinbarung nichtig ist, soll der rest der vereinbarung weiter gelten und sinnentsprechend erfüllt werden

sämtliche abrechnungsunterlagen über kauf (kurs, zeitpunkt etc) und insbesondere über zwangsumtausch werden zur verfügung gestellt

eidesstattliche versicherung darüber, dass die anleihen die der abtretung zugrundeliegen nicht zum umtausch angeboten wurden

abtretungspreis zahlungsvereinbarung  ort gerichtstand etc


und einiges mehr...

vielleicht fällt euch noch was ein

die Anwälte Griechenlands werden alles versuchen um diese Abtretung/en zu kippen...deshalb das kleingedruckte...

wer seinen Schadensersatz an mich (bzw. an ein SPV)  abtreten will mailt mir Schadenssumme und Preisvorstellung:

rolfjkoch@web.de

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