mitwirkungsverpflichtung auch nach der abtretung um den abtretungszweck (durchsetzen der schadensersatzforderung) zu erzielen
wenn ein punkt der vereinbarung nichtig ist, soll der rest der vereinbarung weiter gelten und sinnentsprechend erfüllt werden
sämtliche abrechnungsunterlagen über kauf (kurs, zeitpunkt etc) und insbesondere über zwangsumtausch werden zur verfügung gestellt
eidesstattliche versicherung darüber, dass die anleihen die der abtretung zugrundeliegen nicht zum umtausch angeboten wurden
abtretungspreis zahlungsvereinbarung ort gerichtstand etc
und einiges mehr...
die Anwälte Griechenlands werden alles versuchen um diese Abtretung/en zu kippen...deshalb das kleingedruckte...
wer seinen Schadensersatz an mich (bzw. an ein SPV) abtreten will mailt mir Schadenssumme und Preisvorstellung:
rolfjkoch@web.de
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