BIT mit Griechenland enthält in Art. 7 eine Umbrella-Klausel | |
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Die Umbrella-Klausel ist der Dreh- und Angelpunkt, denn das BIT verbietet durch Art. 7 die nachträgliche Einführung invesorenschädlicher Gesetze. Das angefügte Gutachten schreibt hierzu auf Seite 33: Zitat:
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Sonntag, 18. März 2012
BIT mit Griechenland enthält in Art. 7 eine Umbrella-Klausel / Autor: Mond / Datum: Heute, 03:02
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