Antwort von Herrn Karstendiek vom 20.03.2012 an Herrn Rolf Koch bzgl. seines Schreibens vom 11.03.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.03. antwortete Herr Jürgen Karstendiek mit einem Schreiben an Herrn Rolf Koch auf seine Frage bzgl. der Anwendbarkeit des Bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen Griechenland und Deutschland im Zusammenhang mit der zwangsweisen Enteignung von Haltern griechischer Anleihen (Schreiben 2012/0255386 und 2012/0258543).
Er antwortete ihm wie folgt:
„Übermäßige Verschuldung hat auch im normalen Wirtschaftsleben meist die Konsequenz, dass Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten. Darüber haben die Gläubiger mit Mehrheit
entschieden.“
entschieden.“
Da Herr Karstendiek im Auftrag des BMF geantwortet hat und ich seinem Schreiben keinerlei Missbilligung der griechischen Vorgehensweise entnehmen kann, folgt hieraus, dass es die Position des BMF ist, dass das Vorgehen Griechenlands ein normaler und akzeptabler Vorgang ist, mit dem Halter von Staatsanleihen eines europäischen Staates grundsätzlich rechnen müssen.
Diese Schlussfolgerung ziehe ich vor dem Hintergrund, dass deutsche Staatsanleihen genau wie die mittlerweile zwangsgetauschten Staatsanleihen nach griechischem Recht im Gegensatz zu den nach internationalem Recht begebenen griechischen Staatsanleihen keine sog. Collective Action Clauses (CAC) enthalten. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die Bedingungen deutscher Staatsanleihen eigentlich nicht auf Basis von Mehrheitsentscheidungen geändert werden können.
Folgt man den Ausführungen von Herrn Karstendiek kann ein Käufer deutscher Staatsanleihen sich nun nicht mehr darauf verlassen. Dies ist insofern verwunderlich, da bspw. bei Anleihen von Unternehmen das SchVG nach Artikel 5 zwar prinzipiell die Möglichkeit von Änderungen der Anleihebedingungen auf Basis von Mehrheitsentscheidungen vorsieht, aber eben nur dann, wenn diese Möglichkeit ursprünglich (d.h. zum Zeitpunkt der Emission) in den Bedingungen der konkreten Anleihe verankert wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies tatsächlich die Position des BMF ist. Es ist mein Verständnis, dass deutsche Staatsanleihen keine CAC enthalten, da sie als absolut und nicht nur als relativ sicher gelten sollen. Herr Karstendiek untergräbt (willentlich oder unwillentlich) mit seinem Schreiben nun gerade das, was über die letzten 60 Jahre in Deutschland aufgebaut wurde: Die Glaubwürdigkeit des deutschen Staates als Schuldner. Während nämlich ein Unternehmen bei Zahlungsproblemen mit seinen Gläubigern nur dann auf Basis von Mehrheitsentscheidungen zu einer Einigung kommen kann, wenn ein derartiges Vorgehen beim Vertragsschluss schon vorgesehen war, soll ein Staat dies nach Meinung von Herrn Karstendiek auch unabhängig hiervon können. Der Käufer einer Unternehmensanleihe ohne CAC wäre demnach weniger geschützt als der Käufer einer Staatsanleihe ohne CAC.
Da das BMF für die Emission deutscher Staatsanleihen verantwortlich ist, erwarte ich hierzu eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen"
Errata: Der Satz am Ende des Artikels sollte korrekt lauten: "Der Käufer einer STAATSANLEIHE ohne CAC wäre demnach weniger geschützt als der Käufer einer UNTERNEHMENSANLEIHE ohne CAC."
AntwortenLöschenHier noch ein Zitat des Finanzministers von Giechenland aus dem Jahr 2010 (George Papaconstantinou), daß einem wirklich in den Ohren wehtut. Es ist mir schleierhaft, wie man so dreist lügen kann. Das gilt auch für Schäuble, Merkel, und Co., und deren besten Freund Evangelos Venizelos.
AntwortenLöschen"Greece Finance Minister: Traders 'Will Lose Their Shirts' Betting Against Us"
http://articles.businessinsider.com/2010-04-25/
markets/29987067_1_george-papaconstantinou-red-herring-betting