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Samstag, 31. März 2012

müssen wir wirklich nach BIT GRI-DE (1961/63) zum ICSID in Washington wie Glinavos meint ?

 Article 11 provides for dispute resolution processes, requiring that disagreements not resolved via
mediation are referred to binding arbitration. The process of appointing the tribunal is specified in
the Treaty, but as both Greece and Germany signed on to ICSID in 1966, the relevant tribunal
would now be the ICSID centre.


Glinavos S 10 unten

2 Kommentare:

  1. Das BIT GRI-D im Zusammenhang mit dem Haircut ist insofern ein besonderer Fall, als daß beide Vertragspartner durch ihr Handeln die Vertragsbedingungen zu Lasten der vertraglich zu schützenden Investoren verletzt haben.
    Das hat es so meines Wissens nach bisher nicht gegeben und ist somit auch juristisch ein Präzedenzfall.
    Glinavos hat diesen Gesichtspunkt meiner Meinung nach sträflich vernachlässigt, er diskutiert im Wesentlichen den ICSID-Prozeß.
    Ich bin jedoch davon überzeugt, daß durchaus ein Klageweg über deutsche Gerichte gegen die Bundesrepublik Deutschland schneller erfolgreich sein könnte, da die Bundesregierung ihre Fürsorgepflichten den eigenen Bürgern gegenüber verletzt hat. Wenn ein gültiges Schutzgesetz verletzt wird oder die Verletzung stillschweigend geduldet wird oder die andere Vertragspartei zur Verletzung des Vertrags aufgefordert wird könnte hier aus meiner Sicht sogar eine strafbare Handlung vorliegen.

    Ob das State-to-State Verfahren wie im BIT beschrieben oder das Investor-to-State-Verfahren Anwendung fände ist aus meiner Sicht offen. Bisher habe ich noch kein Dokument gefunden, wo geschrieben steht, daß das Washingtoner Abkommen von 1965 auch rückwirkend für alte BIT´s gilt.

    Das in Kürze nach erster Schnell-Lektüre der Studie.
    (Aldy)

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  2. Laut unserer Verfassung, stünde mir dann Prozesskostenhilfe zu.
    Oder wie stellt sich Merkel das vor?
    Schließlich hat jeder Bundesbürger Anspruch auf das BIT.
    Auf die Begründung vom Bund bin ich gespannt.

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