Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 18. März 2012

Anspruchsdurchsetzung über BIT/ Autor: Mond / Datum: Heute, 01:18

Anspruchsdurchsetzung über BIT
Autor: Mond
Datum: Heute, 01:18
 
M.E. ist der Weg über das BIT der einfachste Weg zur Schadenskompensation. Das Griechenland-BIT von 1963 hat einen ganz großen Vorteil:
Die neueren BITs mit anderen Staaten (z.B. Argentinien) sehen vor, dass der Investor zunächst selbst ein Gericht im Gaststaat einschaltet oder ein Schiedsgerichtsverfahren anstrengt. Das BIT mit Griechenland sieht das jedoch nicht vor. Hier ist nur ein Schiedsverfahren vorgesehen, das die Bundesregierung direkt mit Griechenland zu führen hat.
Da Staatsanleihen zweifelsfrei unter das BIT von 1963 fallen (anders als beim BIT mit Argentinien gibt es kein ergänzendes Protokoll, das Kredite von dritter Seite ausschließt, sieht dort (1) d) im Protokoll des BIT mit Argentinien) ist die Bundesregierung m.E. rechtlich verpflichtet, ein Investorenschutzverfahren einzuleiten.
Geschädigte Staatsanleiheninhaber haben gegenüber dem BMWi einen Rechtsanspruch darauf, dass das Ministerium für sie tätig wird und sich um Schadenskompensation bemüht. Führt dies nicht zum Erfolg, muss die Bundesregierung ein Schiedsverfahren einleiten.
Wenn die Bundesregierung nicht aktiv wird, z.B. in dem sie behauptet, Staatsanleihen fallen nicht unter das BIP oder die retroaktiven CAC seien legal gewesen, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Man könnte dann seinen Schaden direkt vor dem LG Berlin einklagen.
M.E. sollte man hier so vorgehen, dass man beim zuständigen BMWi einen Antrag auf Tätigwerden nach dem BIT stellt. Seinen individuellen Schaden durch Belege beziffern und Bestätigung der Bank einholen, dass man dem haircut nicht zugestimmt hat.
In dem Schreiben den Hinweis aufnehmen, dass das BMWi nach Artikel 11(2) ein Schiedsverfahren einzuleiten hat, wenn Griechenland nicht freiwillig zahlt.
Ferner Androhung gegenüber dem Ministerium, dass man die BRD in Regress nimmt, wenn sich das Ministerium pflichtwidrig nicht um den Investorenschutz kümmert bzw. die Interessen der Anleger nicht mit dem gebotenen Nachdruck verfolgt.

Geändert von Mond (Heute um 01:32 Uhr)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen