Die Klagewelle rollt langsam an:
Hamburg/ Athen, 05.05.2012. Die
auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwälte, die die Schutzgemeinschaft für
Griechenland-Anleihe-Anleger vertreten, haben für mehrer Mitglieder der
Schutzgemeinschaft über einen griechischen Korrespondenzanwalt das
Schuldenschnitt-Gesetz vor dem Athener Gericht angefochten.
Sie
vertreten die Meinung, dass das Gesetz formellrechtlich nicht
ordnungsgemäß zustande gekommen ist und materiellrechtlich gegen die
griechische Verfassung und gegen das europäische Gemeinschaftsrecht
verstößt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Anleger werden faktisch
ohne Entschädigung enteignet. Das ist verfassungswidrig." Die
Rechtsanwälte beabischtigen, den Europäischen Gerichtshof mit
einzubinden. Gröpper weiter: "Wir haben nicht das größte Vertrauen in
die griechische Justiz. Deshalb werden wir versuchen, die wesentlichen
Verfahrensfragen vor dem Europäischen Gerichthofs klären zu lassen. Das
ist dann möglich, wenn wir vor dem griechischen Gericht die Vorlage
durchsetzen können."
Die Entscheidung wirkt erga omnes. Deshalb
profitieren gegebenenfalls alle Mitglieder der Schutzgemeinschaft von
der Feststellung der Rechtswirdrigkeit.
Parallel dazu verfolgt
die Schutzgemeinschaft für Ihre Mitglieder auch die Geltendmachung der
Ansprüche gegen Griechenland vor einem Internationalen Schiedsgericht
und prüft darüber hinaus die Möglichkeit der Inanspruchnahme
Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaft.
WEN'S INTERESSIERT:
AntwortenLöschenDie Commerzbank scheint die Risiken aus den gewaltigen Griechenland-Anleihe-Beständen auf ihre Kunden abgewälzt zu haben; sie verkaufte im großen Stil die Wertpapiere aus ihrem eigenen Bestand an ahnungslose Kunden.
Ein Bericht der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Herrn Rechtsanwalt Oliver Frick.
Die Rolle der Commerzbank bei der Schädigung der Kunden durch die Vermittlung der Griechenland-Anleihe wird immer dubioser. Sie scheint den Anlegern in vielen Fällen die Schrottanleihen aus ihrem eigenen Bestand verkauft zu haben. Damit hat sie die erheblichen wirtschaftlichen Risiken auf ihre ahnungslosen Kunden abgewälzt.
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 800 Betroffene. Nach der Durchsicht der Unterlagen der Anleger hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Bank die Griechenland-Wertpapiere aus dem eigenen Bestand verkauft hat. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Uns liegen eine ganze Reihe von Wertpapierabrechnungen von Commerzbank-Kunden vor, nach denen die Vermittlung der Anleihen als sogenanntes Festpreisgeschäft abgewickelt wurde." Bei Festpreisgeschäften werden die Wertpapiere nicht über eine Börse kommissioniert, sondern direkt von der Bank verkauft; sie tritt dann nicht als Vermittlerin, sondern als Verkäuferin auf. Und das setzt denknotwendig das Eigentum an den Wertpapieren voraus.
Das ist angesichts der Tatsache, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft die Geschäftsbank in Deutschland mit dem größtem Griechenland-Anleihe-Bestand ist, und sich dass Ergebnis der Bank durch die notwendig gewordenen Abschreibungen im Zusammenhang mit dem neuen Bankenstresstest dramatisch verschlechtert hat, sehr bedenklich. Rechtsanwalt Gröpper: "Die Bank ist seit der letzten Finanzkrise angeschlagen. Sie darf die Geschäfte nur unter Auflagen weiterführen und muss eine bestimmte Kernkapitalquote bringen. Bis Ende 2010 sah es so aus, dass die Anleihen Griechenlands mit dem Nennwert in die Bilanzen eingestellt werden dürfen. Dadurch hätte sich der Kapitalbedarf der Bank erheblich verringert. Das war zuletzt nicht mehr möglich. Sie musste die Griechenland-Anleihe schnellstmöglich zu einem möglichst hohen Preis loswerden. Dies vorausgeschickt finden wir, dass das gar nicht gut aussieht, wenn diese Anleihen plötzlich in den Depots ihrer Kunden landen."
Und die scheinen in den meisten Fällen nichts von den Risiken der Anleihen und auch nichts vom Eigeninteresse der Bank an dem Verkauf der Anleihen gewusst zu haben. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat deshalb die Commerzbank Aktiengesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Anwälte fordern für den Anleger den Kaufpreis zurück.
Die Sdk erstellt noch ein Rechtsgutachten bez. BIT Klage. Fachanwälte sind diesbezüglich wohl der Meinung, das jeder Investor selber bzw. über eine Sammelklage vors ICSID ziehen kann.
AntwortenLöschenDas Problem bei den ICSID-Schiedsverfahren ist, dass Einzelinvestoren sich die Kosten nicht leisten können (3-5.000 Dollar pro Sitzungstag und Richter, 25.000 Vorschuß), die eigenen Kosten nicht zwangsläufig ersetzt werden und auch nach einem positiven Ergebnis keine weitere Handhabe besteht, dass der Staat sich bewegt. Es gibt z.B. einen Schiedspruch gegen die Türkei, wo im Rahmen des Zypernkonfliktes eine Landenteignung entschieden wurde. Der Schiedspruch gilt seit >10 Jahren, wird aber einfach ignoriert. Wenn Griechenland nun noch aus der EU austritt, wird es dort ähnlich gehen, da überhaupt kein Druckmittel mehr existiert.
AntwortenLöschenIn der Pressemitteilung von GRÖPPER stand etwas von 800 Mandanten, wäre interessant zu erfahren, wie viele davon den ICSID-Weg gehen wollen oder auf Bankenhaftung klagen.