Im Fall KirchDeutsche Bank prüft Rolle ihrer Hauskanzlei
30.03.2014 · Auch nach der Einigung im Fall Kirch wird weiter gegen Top-Manager der Deutschen Bank ermittelt. Nach einem Medienbericht schließt das Geldhaus deshalb nun selbst Regressforderungen an die Hauskanzlei nicht aus.
© DPADer Schadenersatz-Streit mit den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch endete in einem Vergleich.
Nach der Ausweitung der Ermittlungen auf Top-Manager der Deutschen Bank zum Kirch-Verfahren prüft das Geldhaus nun die Rolle seiner Hauskanzlei. Dabei würden selbst mögliche Regressforderungen an Hengeler Mueller wegen der Strategie der Juristen in dem Schadenersatz-Streit mit den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch nicht ausgeschlossen, schreibt der „Spiegel“. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte den Bericht am Sonntag auf dpa-Anfrage nicht kommentieren.
Die Auseinandersetzung war mit einem 925 Millionen Euro schweren Vergleich beendet worden. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt jedoch gegen den Ko-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier Ex-Vorstände wegen versuchten Prozessbetrugs. In der vergangenen Woche war das Verfahren auf Rechtsvorstand Stephan Leithner sowie Anwälte der Bank und externe Rechtsberater ausgedehnt worden. Zuvor hatten Ermittler auch bereits Bürosvon Hengeler Mueller durchsucht.
Im Bankumfeld wird laut „Spiegel“ den Kanzleien Hengeler Mueller und Gleiss Lutz, die den Schadenersatz-Prozess begleitet hatten, vorgeworfen, stets von einem Vergleich abgeraten zu haben. Bei den externen Anwälten heiße es dagegen, der Vorstand habe eine Einigung mit Kirch abgelehnt. Hintergrund ist die Dauerfehde um eine Verantwortung der Bank für die Pleite des Kirch-Medienimperiums 2002.
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