27. März 2014
Aufstellung über die meldepflichtigen Erträge gemäss EU-Zinsbesteuerung für das Jahr 2013
Sehr geehrte nn
Im Rahmen der EU-Zinsbesteuerung sind wir aufgrund Ihrer Ermächtigung zum Meldeverfahren verpflichtet,
Ihre relevanten Erträge an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. Leider wurden bei der Ihnen bereits
zugesandten Aufstellung über die meldepflichtigen Erträge gemäss EU-Zinsbesteuerung für das Jahr 2013
nicht alle Transaktionen berücksichtigt.
Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen. Ihre vollständige bzw. fehlende Aufstellung erhalten Sie in den kommenden
Tagen. Bitte betrachten Sie die vorherige Aufstellung als gegenstandslos. Die dort aufgeführten
Erträge sind nicht an die Steuerbehörden gemeldet worden und daraus entstehen für Sie keine Nachteile.
Wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Ihr Kundenberater steht Ihnen bei Fragen gerne
zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
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