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Samstag, 8. März 2014

Az.: 104 C 86/14 In Sachen 1) Ruth Heichele 2) Jakob Heichele -RA zu 1) und 2): RA Heichele gegen Rolf Koch

dieser Beitrag wurde durch google "neutralisiert".....auf Betreiben von RA Jakob Heichele....

google schreibt dazu an mich:

Blogger wurde darüber benachrichtigt, dass bestimmte Inhalte Ihres Blogs vermutlich die Urheberrechte anderer im Sinne des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millenium Copyright Act, DMCA) verletzen. Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Posts auf den Status \\"Entwurf\\" zurückgesetzt. (Hierzu sind wir gezwungen, da ansonsten Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen – unabhängig vom Vorhandensein einer Anspruchsgrundlage – gegen uns geltend gemacht werden können. Die URL(s) der mutmaßlich rechtsverletzenden Posts finden Sie am Ende dieser Nachricht.) Durch das Zurücksetzen wurden Ihr Post sowie zugehörige Bilder, Links und andere Inhalte nicht gelöscht. Sie können den Post bearbeiten und die gegen Urheberrechte verstoßenden Inhalte entfernen. Anschließend können Sie den Post erneut veröffentlichen, sodass Ihre Leser wieder Zugriff darauf haben. Zum Hintergrund: Das DMCA ist ein US-amerikanisches Urheberrechtsgesetz. Es enthält Richtlinien für die Haftung von Online-Dienstanbietern im Falle von Urheberrechtsverletzungen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie über die Rechte verfügen, um den fraglichen Inhalt zu veröffentlichen, können Sie eine Gegendarstellung einreichen. Informationen zur Vorgehensweise finden Sie unter http://www.google.com/support/bin/request.py?contact_type=lr_counternotice&product=blogger. Der bei uns eingegangene Hinweis wird nach Entfernen aller personenbezogenen Daten über einen Dienst mit dem Namen "Chilling Effects" auf der Website http://www.chillingeffects.org online bereitgestellt. Diese Vorgehensweise entspricht dem DMCA. Sie finden den DMCA-Hinweis zur Entfernung Ihres Inhalts, indem Sie auf der Suchseite von "Chilling Effects" unter http://www.chillingeffects.org/search.cgi die URL des entfernten Blogposts eingeben. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Post erneut veröffentlicht haben, ohne den fraglichen Inhalt/Link zu entfernen, wird Ihr Post gelöscht und der Vorgang als Verstoß Ihrerseits gewertet. Wiederholte Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen können zu weiteren Abhilfe schaffenden Maßnahmen gegen Ihr Blogger-Konto führen, einschließlich der Löschung Ihres Blogs und/oder Deaktivierung Ihres Kontos. DMCA-Hinweise zu Inhalten Ihres Blogs können ebenso zu Maßnahmen gegen zugehörige AdSense-Konten führen. Wenn Sie rechtliche Fragen zu dieser Benachrichtigung haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blogger-Team
Betroffene URLs: http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.com/2014/02/was-so-einem-oder-auch-zweien.html
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.com/2014/02/az-104-c-8614-in-sachen-1-ruth-heichele.html

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