Sehr geehrter Herr nn
da Argentinien bisher keinen offrziellen Antrag zur Schuldenregelung beim Pariser Club gestellt hat, ist
die Situation, die Sie schildern, hypothetischer Natur. Die Bundesregierung hofft, dass Argentinien die
Tilgung sqiner Schulden gegenüber Deutschland wieder aufnehmen wird. Die Vereinnahmung und
Verwaltung der Mittel wird nach geltendem deutschen Recht erfolgen.
Im Übrigen drängt die Bundesregierung darauf, wie schon im letzten Brief betont, dass Argentinien nicht
nur mit dem Pariser Club, sondern auch mit den privaten Gläubigern zu einer gütlichen Einigung kommt.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die privaten Gläubiger bei der zu erwartenden Schuldenregelung
mit Argentinien nicht schlechter gestellt werden als der deutsche Staat.
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Mit freundlichen Grüßen
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