Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 12. März 2014

"....Somit ist die Erklärung von Rechtsanwalt Heichele in der mündlichen Verhandlung, ihn seien von der Klägerin durch ihn vorgelegten Papiere nicht vor der mündlichen Verhandlung von den Gläubigern übergeben worden, unwahr gewesen......" aus einem Anwaltsschreiben an das LG Frankfurt im Zusammenhang mit dem ABDRECO-Prozess // aus diesem "Sumpf" habe ich mich verabschiedet.....

Ich habe die 10. Zivilkammer des Landgerichts von Ihrem Telefonanruf vom 28.09.2006 wie
folgt in Kenntnis gesetzt:

„ Heute, am 38.09.2006. um 17.15 Uhr rief Herr W., bei dem es sich um
einen Gläubiger der Beklagten handelt, den Unterzeichner an. Herr W. kündigte
weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an. Ferner erklärte er, er sei vor dem Termin
zur mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit Abdreco GmbH gegen Republik
Argentinien (2-10 O 465/05) am Landgericht Frankfurt gewesen Er habe beobachtet,
wie die im Termin anwesenden Gläubiger dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin,
Herrn Rechtsanwalt Heichele, die streitgegenständlichen
Inhaberschuldverschreibungen übergeben haben, damit dieser sie im Termin zur
mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht zur Legitimation der Klägerin
vorlegen könne.

Beweis: Zeugnis des Herrn W. (mit Ortsangabe).

Somit ist die Erklärung von Rechtsanwalt Heichele in der mündlichen Verhandlung,
ihn seien von der Klägerin durch ihn vorgelegten Papiere nicht vor der mündlichen
Verhandlung von den Gläubigern übergeben worden, unwahr gewesen.

Beweis: Zeugnis des Herrn W.. bereits benannt.

A uch vor diesem Hintergrund wird beantragt,
die Hauptsache wieder zu eröffnen und Termin zur mündlichen Verhandlung
anzuberaumen, “

6 Kommentare:

  1. Bemerkenswert an diesem Beitrag:
    Es steht also fest, dass besagter Herr W. , den Insidern auch als Herr Christoph Wittig bekannt, und du seit Jahren mit den Anwälten der Republik Argentinien aktiv zusammenarbeitet gegen die Interessen von KLägern.
    Sogar als Zeugen bietet man sich dabei an und stellt man sich denen dann zur Verfügung.
    Aber Gott sei Dank hat es nichts gebracht und die ABDRECO hat ihr Verfahren trotzdem gegen Argentinien gewonnen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wittig heisst, Christoph Wittig. Nur der guten Ordnung halber. Soll ruhig jeder wissen wer hier mit den Argies gegen andere Geschädigte zusammenarbeitet.

      Löschen
  2. mit unwahren Behauptungen ? Wenn es so ist müsste man es dann nicht als Prozessbetrug qualifizieren ?

    Apropos: Die ABDRECO soll vollstreckungserfolge haben ? Wieso wissen die stillen Beteiligten nichts exaktes davon, wie hoch ist der Betrag und wieso ist er nicht ausgekehrt.....

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Was geht dich das an ?
      Du hast mit der ABDRECO GmbH doch sowieso nichts zu tun.
      Hast doch selbst geschrieben du hast dich verabschiedet.
      Wobei genau müsste es heissen du wurdest verabschiedet.

      Löschen
  3. als rechtstreuer Teilnehmer an den Märkten gehen mich Rechtsverstösse immer an....

    AntwortenLöschen
  4. Bwhahahahaha!
    rolf koch und "rechtstreu". Das dürfte der Witz des Jahres sein und es ist erst März.

    AntwortenLöschen