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Samstag, 22. März 2014

OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 9. März 2012 · Az. 8 U 149/11 // zu Treuwidrigkeit und Akkordstörerei durch Hold Outs die 100% erlangen wollen....

https://openjur.de/u/428276.html

22 7. Außerdem hätte die Klage auch deshalb abgewiesen werden müssen, weil die Gläubiger, die sich nicht an der Umschuldung beteiligt haben, treuwidrig handeln, wenn sie als „Trittbrettfahrer“ eine vollständige Bedienung ihrer Forderungen erzwingen wollen.



56 Der Senat hat sich in den oben genannten grundlegenden Entscheidungen aus dem Jahre 2006 bereits dazu geäußert, warum er weder ein Forderungsverbot noch ein Leistungsverweigerungsrecht (§§138242BGB) zu Gunsten der Beklagten annimmt.

58 7. Auch hiermit hat die Berufung der Beklagten keinen Erfolg.Die dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Konstellation ist mit derjenigen eines „Trittbrettfahrers“ (oder Akkordstörers) in vielerlei Hinsicht nicht zu vergleichen. Das gilt schon mit Blick auf die Frage, ob die offenkundig bereits fortgeschrittene wirtschaftliche Sanierung der Beklagten bei einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderung des Klägers einen unverhältnismäßig hohen Schaden befürchten lässt. Auch sonst wird der Hinweis der Beklagten auf das sog. Akkordstörerurteil des Bundesgerichtshofs dem Ablauf der Umschuldungsverhandlungen der Beklagten mit ihren jeweiligen Gläubigergruppen einerseits und der Situation des Klägers andererseits nicht gerecht, so dass der Senat bei der auch insofern maßgeblichen Gesamtbewertung nach § 242 BGBeine Treuwidrigkeit des Klägers nicht zu erkennen vermag.

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