A. Einführung
I. Beispiele: Argentinien und Griechenland
Ghana 2012. Vor der Westküste Afrikas spielt sich ein kleines Drama ab1: Die
„Libertad“, Flaggschiff der argentinischen Marine mit über 200 Matrosen an
Bord und Freiheitssymbol des stolzen Staates am Rio de la Plata, wird per einstweiliger
Verfügung beschlagnahmt.2 Vollstreckender Gläubiger ist der USHedgefonds
Elliott Associates; Argentinien hatte eine Staatsanleihe in Höhe
von 1,6 Milliarden US-Dollar nicht zurückbezahlt.3 Hintergrund ist der größte
Staatsbankrott der Weltgeschichte in den Jahren 2001/2002, ausgerechnet im
„Land des Silbers“.4 Millionen Argentinier verloren ihr Erspartes; es kam zu
Demonstrationen, Plünderungen und Straßenschlachten, viele verarmten.5
Gläubiger sind nicht zimperlich, wenn es um die Durchsetzung ihrer Zahlungsforderungen
gegen Staaten geht.6 So wurde im Juli 2011 die Boeing 737 des
thailändischen Kronprinzen gepfändet, als dieser auf Deutschlandbesuch war.7
1 „This really seems like the ultimate 21st century finance story“, Weisenthal, A Hedge
Fund Has Physically Taken Control Of A Ship Belonging To Argentina’s Navy, 4.10. 2012,
abrufbar unter http://read.bi/T4qazT (zuletzt abgerufen am 2.8. 2013).
2 Spiegel-online v. 4.10.212. Das Schiff wurde im Hafen von Tema bei Accra festgesetzt.
Ein New Yorker Richter verfügte auf Antrag des Elliott-Investors Paul Singer, dass Argentinien
1,3 Milliarden U S-Dollar Altschulden bis zum 15.12. 2012 auf ein Treuhandkonto deponieren
müsse und bis dahin keine Zahlungen auf die übrigen Staatsanleihen vornehmen dürfe.
Die argentinische Regierung hat derweil das Hamburger UN-Seegericht angerufen, Burghardt,
SZ v. 29.11. 2012, S. 27. Inzwischen hat der Internationale Seegerichtshof verfügt, das
Schiff wieder freizugeben, U N International Tribunal for the Law of the Sea, 15.12. 2012,
„ARA-Libertad-Case“ (Argentina v. Ghana), p. 21 f. No. 108: „Ghana shall forthwith and unconditionally
release the frigate ARA Libertad, shall ensure that the frigate ARA Libertad, its
Commander and crew are able to leave the port of Tema and the maritime areas under the jurisdiction
of Ghana, and shall ensure that the frigate ARA Libertad is resupplied to that end.“
3 Spiegel-online v. 4.10. 2012.
4 Näher Tietje, Die Argentinien-Krise, 2005; Baars/Böckel, ZBB 2004, 445, 447f.; Cranshaw,
DZWiR 2007,133,134ff.
5 Burghardt, SZ v. 29.11. 2012, S. 27.
6 Beispiele bei Baars/Böckel, ZBB 2004, 445, 446; Sandrock, RIW 2012, 429, 453, Fn. 222;
Tietje/Szodruch, ZBB 2007, 498, 503; vgl. zur Pfändung von Währungsreserven eines ausländischen
Staates bei der Deutschen Bundesbank BGH, Beschluss v. 4.7. 2013, VII ZB 63/12
(Zentralbank der Mongolei als Schuldnerin).
7 Der Insolvenzverwalter der Walter Bau vollstreckte eine ausstehende Vergütungsforde2
A. Einführung
Andere wollten auf Botschaftsgrundstücke in Bonn8 und diplomatische Konten
bei der Deutschen Bank9 zugreifen. Eine patagonische Dinosaurier-Ausstellung
in Bayern und das argentinische Präsidentenflugzeug Tango 01 sollten ebenfalls
verwertet werden.10
Droht demnächst die Pfändung der Akropolis?" Immerhin ermuntert die
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)12 zu Zahlungsklagen
gegen die Republik Griechenland.13 Rund 1000 geschädigte Kapitalanleger mit
einem Volumen von insgesamt 50 Millionen Euro haben sich bisher zu Klagegemeinschaften
in größeren Städten wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Köln, München und Stuttgart unter Koordination der DSW zusammengeschlossen.
14 „Wer sich noch nicht entschieden hat, kann sich jetzt noch anschließen.
Sozusagen kurz vor Toresschluss“, wirbt DSW-Geschäftsführer Thomas
Hechtfischer.15 Zypern16 und Island17 stehen ebenfalls im Fokus der „Anlegerschützer“.
rung gegen das Königreich Thailand für den Bau einer 26 km langen Autobahn zum Flughafen
Bangkok, BGH, Beschl. v. 30.1. 2013, III ZB40/12, SchiedsVZ 2013, 110.
8 LG Bonn, Beschl. v. 4.11. 2003, 4 T 47/03, BeckRS 2003, 17228.
9 AG Berlin-Mitte, Vorlagebeschluss v. 10.9. 2003, 32 M 4833/03, NJW-RR 2003, 1713.
10 Burghardt, SZ v. 29.11. 2012, S. 27. Historisch gesehen ist die Pfändung ausgestopfter
Dinosaurier freilich ein Fortschritt: Noch im 19. Jahrhundert wurden Forderungen gegen
Staaten im Wege der „Selbstvollstreckung“ oder gar „Kanonenbootpolitik“ via Hafenblockaden,
Invasionen und Koloniebesetzungen durchgesetzt, v. Lewinsky, Staatsbankrott, 2011,
S. 519ff.; P. Kirchhof\ Deutschland im Schuldensog, 2012, S. 60f., 151.
11 Vgl. zu dieser pointierten Frage bereits Thole, WM 2012, 1793, 1797.
12 Vgl. DSW, http://www.dsw-info.de/Klagen-gegen-Griechenland.1885.0.html: „Heute
wollen wir Ihnen die Klagemöglichkeiten vorstellen, mit denen sich Anleger gegen die Folgen
des Zwangsumtauschs ihrer griechischen Staatsanleihen wehren können (...).“ (zuletzt abgerufen
am 26.5. 2013).
13 Vgl. Sandrock, RIW 2012, 429ff.; Thole, WM 2012, 1793ff.; zur Problematik der Umstellung
von Zahlungsansprüchen infolge Spaltung des Währungsgebietes im Fall eines Austritts
eines EU-Mitgliedstaats aus dem Euroraum Reichert-Facilides, WM 2012, 1657ff.
14 Stand 22.2.2013, vgl. DSW, http://www.dsw-info.de/Klagen-gegen-Griechenland.
1885.0.html (zuletzt abgerufen am 26.5.2013). Vgl. zur internationalen Zuständigkeit
v. Hein, Finanzkrise und Internationales Privatrecht, 2012, S. 369, 373ff., 385ff.; Thole, WM
2012, 1793 ff.
15 Vgl. DSW, http://www.dsw-info.de/Klagen-gegen-Griechenland.1885.0.html (zuletzt
abgerufen am 26.5. 2013).
16 Zum Schutz von Auslandsinvestoren auf Zypern, Nacimiento/Lange, FAZ v. 10.4. 2013,
S. 19.
17 Vgl. FAZ v. 27.4. 2013, S. 14.
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