FreihandelsabkommenHilfe, ein Hähnchen aus Amerika!
05.05.2014 · Beim Abkommen über den Freihandel geht es um mehr als um Chlorhähnchen. Die Debatte offenbart tiefsitzende Vorbehalte gegenüber Amerika und dem Kapitalismus.
Von RALPH BOLLMANN, BERLIN
Eine Angst geht wieder mal um in Deutschland, es ist die Angst vor dem Chlorhähnchen. Wenn Europa seine Märkte öffnet für Produkte aus Amerika, so fürchten viele in der Bundesrepublik, dann ist es ums gesunde Essen geschehen. Dann müssen wir Geflügelfleisch essen, das - Gott bewahre - mit Chlor desinfiziert wurde: jener Substanz, die wir in südeuropäischem Trinkwasser bedenkenlos zu uns nehmen und in deutschen Schwimmbädern gelegentlich verschlucken. Auch zum Verzehr von Genmais, Hormonfleisch und anderen schlimmen Dingen werden wir dann gezwungen.
Neben der Ukraine-Krise erregt kein Thema das deutsche Publikum im Europawahlkampf so sehr wie das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und Amerika: So berichten es Wahlkämpfer verschiedener Parteien. Die Politik hat sich darauf eingestellt, kaum ein Wahlprogramm kommt ohne Kritik am Vorhaben einer „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, kurz: TTIP, aus. Die CSU will „mehr Information“, die SPD pocht auf „Standards beim Verbraucherschutz“, die Grünen fürchten „Gentechnik im Essen“. Linke und AfD lehnen das Abkommen gleich ganz ab.
Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist so alarmiert, dass er den zuständigen EU-Handelskommissar Karel De Gucht für diesen Montag zu einer Tagung mit Umweltschützern und Gewerkschaftern nach Berlin eingeladen hat. De Gucht reagierte seinerseits auf die Kritik, indem er die Verhandlungen zuletzt für drei Monate aussetzte und in der Zwischenzeit auf Informationstour ging. Am 19. Mai soll es wieder losgehen.
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Mehr als beim deutschen Blick auf die Ukraine-Krise, den eher eine tiefsitzende Kriegsangst prägt, bricht sich in der Diskussion ums Freihandelsabkommen ein latenter Antiamerikanismus Bahn. Ein negativer Blick auf die Supermacht vermischt sich mit Vorbehalten gegenüber Großkonzernen und dem Kapitalismus insgesamt. Dann steht der kleine Bio-Bauer gegen den Gen-Multi Monsanto, der deutsche Mittelständler gegen den Großkonzern. Auch der Vorwurf vermeintlicher Kulturlosigkeit blitzt wieder hervor, wenn vor derÜbermacht von Hollywood & Co. gewarnt wird.
Diese Bedenken gibt es auch in Frankreich, aber sie sind vor allem in Deutschland stark. Sie verbinden sich mit der Empörung über die Machenschaften amerikanischer Geheimdienste und das Geschäftsmodell von Internetkonzernen wie Google oder Facebook. In der Kritik an der Verhandlungsführung der Europäischen Kommission lebt sogar die Diffamierung Brüssels als vermeintlich „neoliberaler“ Moloch wieder auf, die während der Euro-Krise ein paar Jahre lang verschüttet war.
„In der Debatte gibt es auch Töne, die sich mit einer proeuropäischen und transatlantischen Haltung beißen“: Das sagt sogar der Grüne Jürgen Trittin, dessen Partei mit Kritik am Abkommen in den Wahlkampf zieht. „Es ist arrogant zu behaupten, dass die europäischen Standards in jedem Fall besser sind als die amerikanischen.“ Das gelte für die Bankenregulierung ebenso wie fürs Geflügel. „Die Europäer verabreichen den Hühnern vorher Antibiotika, die Amerikaner tauchen sie hinterher in Chlor. Ich mag nicht entscheiden, was besser ist.“
Die wichtigsten Streitpunkte des Freihandelsabkommens
Schiedsgerichte
Nach EU-Angaben hat Deutschland bisher 130 Investitionsschutzabkommen mit anderen Staaten geschlossen, alle EU-Länder zusammen sind 1400 solcher Vereinbarungen eingegangen. Ausländische Investoren, die sich diskriminiert fühlen, können sich auf dieser Grundlage an spezielle Schiedsgerichte wenden, ohne den regulären Rechtsweg des jeweiligen Staates beschreiten zu müssen. Eine solche Klausel ist bislang auch für das transatlantische Freihandelsabkommen vorgesehen. Kritiker befürchten, dass dadurch die Souveränität der nationalen Parlamente eingeschränkt wird: Sie könnten dann womöglich keine Gesetze mehr beschließen, die großen Firmen wirtschaftlich schaden. Außerdem argumentieren die Gegner, solche Klauseln hätten allenfalls für Länder wie etwa China einen Sinn, in denen kein funktionierender Rechtsstaat besteht und das Eigentum nicht garantiert ist. In Europa und Amerika sei das nicht der Fall. Das Argument könnte den Europäern allerdings noch auf die Füße fallen: Wenn sie bei den Amerikanern auf Schiedsgerichte verzichten, werden auch die Chinesen bei dem geplanten Freihandelsabkommen eine solche Klausel kaum akzeptieren.
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Neben den Hühnern steht neuerdings vor allem die Klausel über den Schutz vor Investitionen im Zentrum der Kritik - eine Bestimmung, über die es bei anderen Freihandelsabkommen niemals Kontroversen gab, auch nicht bei dem Vertrag mit Kanada, über den die europäischen Außenminister an diesem Donnerstag beraten. Über Schiedsgerichte könnten internationale Firmen die nationale Gesetzgebung aushebeln, heißt es. Als Beispiel werden die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen den deutschen Atomausstieg genannt oder das Vorgehen des Tabakriesen Philipp Morris gegen Anti-Rauch-Vorschriften in Australien und Uruguay. Selbst der Historiker Heinrich August Winkler, ein großer Freund der transatlantischen Partnerschaft, spricht hier von einer „Verselbständigung der Exekutivgewalt“ und einer Entmachtung der Parlamente.
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